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Corona-Virus gemeinsam ausbremsen: Einschränkungen von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich

In der aktuellen Corona-Krise geht es insbesondere darum, die rasante Geschwindigkeit, mit der sich das Virus ausbreitet, zu drosseln. Infektionsketten sollen soweit wie möglich unterbrochen werden. Nur so kann eine Überlastung der verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens verhindert werden.

„Die großflächige Unterbrechung und Eindämmung eines Großteils der sozialen Kontakte stellt – über die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus - das einzig wirksame Vorgehen dar, um das Ziel einer Entschleunigung und Unterbrechung der Infektionsketten zu erreichen“, dies stellt eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts Uelzen – Lüchow-Dannenberg von heute (17. März 2020) klar. 

Für den Publikumsverkehr werden darum geschlossen:

  • Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
  • Alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
  • alle weiteren, nicht genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern;

Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind:

der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich.

Verboten werden:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren
  • Alle öffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien
  • Alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen)
  • Alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden.

(Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsstätte)

Diese Regelung gilt zunächst bis einschließlich Samstag, den 18. April 2020.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend per Pressemitteilung und über seine Webseite (www.luechow-dannenberg.de) über die aktuelle Situation.

Grundlegende Informationen gibt es außerdem unter www.luechow-dannenberg.de/coronavirus.