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Corona: Verbot einer Versammlung

Unter dem Motto „Dezentrale Aktion – Samstag, 4.4.2020, 10 – 12 Uhr – Solidarität kennt keine Grenzen“ ruft Zuflucht Wendland auf seiner Internetseite zu einer Versammlung von jeweils 1-2 Menschen an verschiedenen Orten in Lüchow (Wendland) auf. Diese Versammlung wurde dem Landkreis Lüchow-Dannenberg gegenüber nicht angekündigt und wird aus aktuellem Anlass untersagt:

Mit der auf das Infektionsschutzgesetz gestützten Allgemeinverfügung „Soziale Kontakte beschränken – anlässlich der Corona-Pandemie“ v. 22.03.2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Regelungen zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems erlassen. Ziel ist es, Infektionen mit dem Corona-Virus weitest möglich zu verhindern, um so Leib und Leben der Bevölkerung zu schützen. Im Rahmen dieser Verfügung sind u.a. „öffentliche Verhaltensweisen, die das Abstandsgebot von Mensch zu Mensch gefährden (z.B. Gruppenbildung …)“ untersagt.

Der Aufruf, sich allein oder mit maximal zwei Personen mit Schildern, Plakaten, Redebeiträgen, etc. an verschiedenen Orten in Lüchow zu vermummen, birgt das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger aus Interesse stehen bleiben und sich dadurch Gruppen bilden. Diese wiederrum könnten sowohl untereinander als auch gegenüber unbeteiligten Dritten die Gefahr einer Infektionsverbreitung erhöhen. Das mit der Allgemeinverfügung verfolgte Ziel der Risikominimierung würde dadurch konterkariert. Bei der Interessenabwägung war dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 (2) GG) Vorrang vor dem Recht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) einzuräumen. Zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger, vor allem der Risikopersonen, sei diese Veranstaltung deshalb zu untersagen, so Ordnungsamtsleiter Christian Schlenker.