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Landesweite Lockerungen greifen in Lüchow-Dannenberg zunächst nur teilweise

Aufgrund rückläufiger Entwicklungen des Infektionsgeschehens in Niedersachsen hat das Land beschlossen, die neue Corona-Verordnung, die zum 10. Mai 2021 in Kraft tritt, mit ersten Lockerungsschritten zu versehen. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg zeigt sich hingegen derzeit ein anderer Trend. Nachdem am ersten Mai-Wochenende der Inzidenzwert im Kreisgebiet auf über 100 geklettert ist und dies auch fortlaufend anhält, greift für unseren Landkreis seit Mittwoch, den 5. Mai 2021, die sogenannte „Bundes-Notbremse“, erklärt Landrat Jürgen Schulz. Dies hat zur Folge, dass die beschlossenen Lockerungen nur in wenigen Punkten derzeit für Lüchow-Dannenberg greifen.

Ein Überblick über die Änderungen durch die neue Verordnung die ab Montag, dem 10. Mai 2021, den Landkreis Lüchow-Dannenberg betreffen:

Kitas und Schulen

Eine maßgebliche Änderung ist, dass die Bereiche Kita und Schule bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offenbleiben.

Kindertageseinrichtungen wechseln ab Montag bei einem Inzidenzwert bis 165 in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Auch Kindertagespflegepersonen können einen Regelbetrieb anbieten.

Schulen bieten ab Montag bei einem Inzidenzwert bis 165 Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B") an. Somit lernen Schülerinnen und Schüler in geteilten Lerngruppen tageweise in der Schule und tageweise von zu Hause.

Viele weitere Lockerungen der neuen Corona-Verordnung greifen aufgrund der im Landkreis derzeit geltenden „Bundes-Notbremse“ nicht.
Details zur neuen Corona-Verordnung finden Sie hier.

Wann gelten weitere Lockerungen auch für Lüchow-Dannenberg?

Sobald die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (Achtung: Hier werden nur die Werktage gezählt, nicht die Sonn- und Feiertage!) unter 100 sinkt, muss die Notbremse am übernächsten Tag, also am siebten Tag, wieder gelöst werden. Dies erfolgt über eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen.

Die Fallzahlen werden aktuell mindestens einmal täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.