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Sascha Rutzen zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt (05.08.2019)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (LK 80/2019)

 

Sie sind 365 Tage im Jahr als Glücksbringer unterwegs. Doch nicht nur das: Schornsteinfeger sorgen auch dafür, dass die Menschen ein sichereres und behagliches Zuhause haben und dabei Geldbeutel und Umwelt geschont werden.
Als Experte auf diesem Gebiet wurde nun Sascha Rutzen für den Kehrbezirk II für die nächsten sieben Jahre zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister bestellt.

Sascha Rutzen ist bereits seit dem 1. August im Kehrbezirk II tätig, nunmehr erfolgte die offizielle Bestellung zum Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch den Ersten Kreisrat Claudius Teske.

„Mit Ihrer Befähigung und Leistung haben Sie überzeugt und werden den zweiten Kehrbezirk sicher erfolgreich weiterführen“, sagte Claudius Teske in seiner Rede zur Bestellung. „Ihre Bewerbung verdeutlicht: Sie haben bisher viel Erfahrung sammeln können und bieten daher ideale Voraussetzungen für die Arbeit. Das weiß der Landkreis als Aufsichtsbehörde zu schätzen.“

Rutzen übernimmt den zweiten Kehrbezirk im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Seit Jahren ging dort Wolfgang Meier zuverlässig seiner Tätigkeit nach. Nach 50-jähriger Tätigkeit im Schornsteinfegerwesen, davon 24 Jahre als Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk II, wurde er mit großem Dank in seinen hochverdienten Ruhestand verabschiedet.

Der Kehrbezirk II umfasst folgende Ortschaften:
Groß Witzeetze, Kriwitz, Predöhl, Predöhl Hohenkrug, Prezier, Puttball, Schweskau, Trabuhn, Volzendorf, Dangenstorf, Lübbow, Rebenstorf, Kolborn, Krautze, Künsche, Loge, Lüchow (Loger Landstraße), Lüchow (Stadt, östlich der Jeetzel), Lüchow (Scheune), Ranzau, Reddebeitz, Rehbeck, Tarmitz, Tarmitz Vierhausen, Groß Breese, Liepe, Pannecke, Tobringen, Vasenthien, Klein Breese, Klein Breese Forsthaus, Lichtenberg, Oerenburg, Thurau, Woltersdorf, Woltersdorf Funkstelle.

Die Kehrbezirke wurden zuletzt zum 01.01.2007 nach Vorgabe des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums festgelegt. Da die Einteilung auch gemeindeübergreifend erfolgte, können auch innerhalb einzelner Gemeinden und Ortschaften verschiedene Bezirksschornsteinfeger für einzelne Ortsteile bevollmächtigt sein, wie z. B. in den Städten Dannenberg und Lüchow oder der Gemeinde Lemgow.
Auch können die Kehrbezirke kreisübergreifend eingeteilt sein, so dass manche Ortschaften Kehrbezirken zugeteilt sind, die von den Nachbarlandkreisen Lüneburg und Uelzen verwaltet werden (z. B. Kröte, Nadlitz).

Alle weiteren Kehrbezirke und dessen bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger im Landkreis sind im beigefügten Informationsblatt zusammengestellt. Diese Liste ist auch auf der Homepage im Formularservice hinterlegt (www.luechow-dannenberg.de/kehrbezirke-schornsteinfeger).

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung, FD 32, unter Tel: 05841 120 316 oder 05841 120 301 gerne zur Verfügung.

Übersicht über die Zuständigkeiten der Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Ortschaften im Landkreis Lüchow-Dannenberg, Stand 08/2019.

Bild: Landkreis Lüchow-Dannenberg
v.l.n.r.: Wolfgang Meier, Sascha Rutzen,
Bildunterschrift: EKR Claudius Teske; EKR Claudius Teske verabschiedet Wolfgang Meier nach 50 Jahren Schornsteinfegertätigkeit in den Ruhestand und Bestellt Sascha Rutzen zum neuen Bezirksschornsteinfeger.

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