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Corona: Osterfeuer können später stattfinden (06.04.2020)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 97/2020)

Das Abbrennen von Osterfeuern ist wegen des aktuell geltenden Ansammlungsverbots bekanntlich nicht gestattet. Die beliebten „Brauchtumsfeuer“, so der Fachbegriff, können gemäß eines gemeinsamen Erlasses des Niedersächsischen Innenministeriums und des Umwelt- und des Sozialministeriums aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Dabei sind jedoch die Bestimmungen des Erlasses zu beachten. Die Samtgemeinden werden jeweils feste Termine für das Abbrennen der Osterfeuer außerhalb der Brut- und Setzzeit festlegen, diese werden rechtzeitig bekannt geben.

Die Veranstalter der Osterfeuer in Lüchow-Dannenberg müssen sich vorerst also keine Sorgen um die Entsorgung ihres österlichen Grünguts machen. Das Grüngut kann entweder bis zum neuen Termin vor Ort gelagert werden oder - sollte die Fläche vorher anderweitig gebraucht werden - bei den Grüngutannahmestellen des Maschinenrings entsorgt werden.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend unter www.luechow-dannenberg.de über die aktuelle Situation. 

Grundlegende Informationen und auch den aktuellen Krankenstand gibt es jeweils unter www.luechow-dannenberg.de/coronavirus

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