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Corona-Lockdown: weitere Lebensbereiche werden bis mindestens 10. Januar 2021 heruntergefahren (16.12.2020)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 296/2020)

Plakat der Kampagne "Wir sind stärker" - Quelle: Nds. StaatskanzleiIn den Innenstädten von Dannenberg, Hitzacker, Lüchow, Gartow und Clenze brummte es gestern ein vorerst letztes Mal. Ab heute (16. Dezember 2020) gilt auch in Lüchow-Dannenberg die bundesweite Verschärfung des Lockdowns.

Das öffentliche Leben wird angesichts eines unverändert hohen Infektionsgeschehens und nicht hinnehmbar hoher Zahlen täglicher Todesfälle bundesweit weitgehend heruntergefahren. Erklärtes Ziel von Bund und Ländern ist es, durch weiterreichende Kontaktbeschränkungen, insbesondere die Gruppe der vulnerablen Mitbürgerinnen und Mitbürger, und hier sind insbesondere die Älteren gemeint, besser zu schützen.

Neben den bereits seit Anfang November geschlossenen Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen nun bis zum 10. Januar 2020 zusätzlich alle Einrichtungen des Kunden- und Besuchsverkehrs schließen, sofern sie keine Lebensmittel oder Güter oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten.

Alternativ können die geschlossenen Geschäfte Abhol- oder Bringdienste anbieten. Die Übergabe der Ware muss dann allerdings außerhalb der Geschäftsräume erfolgen und der Abstand muss gewahrt bleiben. Auch für die Gastronomie bleiben Liefer- und Abholangebote unverändert möglich.

Geöffnet bleiben:

Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Hofläden, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Babyfachmärkte, Tierbedarfshandel, Apotheken, Sanitätshäuser, Medizinische Fußpflege, Drogerien, Optiker, Banken, Sparkassen, Poststellen, Zeitungshandel, Reinigungen, Tankstellen, Werkstätten, Weihnachtsbaum-Verkaufsstellen, nur für gewerbliche Kunden: Großhandel und Baumärkte

Kontaktbeschränkungen:

Generell gilt bis zum 10. Januar 2021 die „5-Personen-2-Haushalte-Regel“: Zusammenkünfte sind auf maximal fünf Personen begrenzt, die aus maximal zwei Haushalten stammen dürfen oder enge Angehörige sein müssen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.

Weihnachten:

Traditionell ist es das Fest der Familie. Darum gelten an den Weihnachtstagen leichte Lockerungen, die aber konkret beschränkt werden: Vom 24. bis 26. Dezember 2020 können die Angehörigen eines Haushalts mit vier engen Angehörigen zusammentreffen. Auch hier werden Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt.

Silvester und Neujahr:

Auch an den Tagen des Jahreswechsels gilt die generelle „5-Personen-2-Haushalte-Regel“. Ansammlungen sind ausdrücklich untersagt, selbst wenn die Abstände eingehalten werden.

Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte

Ist mit hohen Teilnehmerzahlen wie beispielsweise am Heiligabend zu rechnen, ist ein striktes Anmeldesystem vorzusehen. In den Gotteshäusern sind Mund und Nase zu bedecken. Singen ist untersagt.

Silvester-Feuerwerk

Der Verkauf, das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerk ist untersagt.

Die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung kann man hier herunterladen.

Rat und Hilfe zur aktuellen Verordnung bietet die „Corona-Hotline“ des Landes Niedersachsen unter 0511 / 120 6000 (Mo. bis Fr. 8 bis 19 Uhr, Sa., So. und an Feiertagen 10-17 Uhr).

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend unter www.luechow-dannenberg.de über die aktuelle Situation.

Grundlegende Informationen und den aktuellen Krankenstand gibt es außerdem unter www.luechow-dannenberg.de/corona-virus

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