Ansprechpartner & mehr

Pressemitteilungen

Geflügelpest-Fall bestätigt: Kreisweite Aufstallungspflicht gilt in Lüchow-Dannenberg ab Mittwoch (25.01.2021)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 6/2021)

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat am vergangen Freitag (22. Januar 2021) bestätigt, dass eine verendete Wildgans, die Anfang der Woche auf einem Acker bei Bergen (Dumme) gefunden wurde, mit dem hochpathogenen Aviären Influenzavirus Suptyp H5N8 (abgekürzt: HPAIV H5) infiziert war. Umgangsprachlich ist die verursachte Krankheit eher als „Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“ bekannt. Die Krankheit verläuft für Hausgeflügel in der Regel mit schweren Krankheitssymptomen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat darum per Allgemeinverfügung eine kreisweite Pflicht zur Aufstallung angeordnet. Diese tritt am Mittwoch, den 27. Januar 2021 in Kraft.

Ob Huhn, Fasan oder Ente: Sämtliches gehaltene Geflügel ist dann bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter entsprechenden Vorrichtungen, die nach oben dicht abgedeckt und zu den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln abgegrenzt sein müssen, zu halten. Die Aufstallungspflicht besteht bis zur offiziellen Aufhebung. Unter www.luechow-dannenberg.de/merkblatt-aufstallung steht ein Merkblatt zur Verfügung, das darüber informiert, worauf Geflügelhalter während der Aufstallung machen müssen.

Wer verendete Wildvögel entdeckt, sollte den Fund sofort dem Veterinäramt des Landkreises Lüchow-Dannenberg mitteilen: Tel.: 05841 / 120-286. Die Tiere werden dann fachgerecht beprobt und entsorgt, um eine Verschleppung der Geflügelpest zu verhindern. Finder sollten vermeiden, Wildvögel oder ihre Ausscheidungen zu berühren. Denn die HPAIV H5-Virus kann auch auf Menschen übertragbar sein.

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?