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Amphibienwanderung: temporäre Sperrung der K 36 zwischen Tießau und Hitzacker (11.02.2021)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 19/2021)

In Kürze beginnt wieder die Zeit, in der vor allem Erdkröten, aber auch Gras- und Moorfrösche sowie Kamm-, Teich- und Bergmolche mit ihrer Frühjahrswanderung zu ihren Laichplätzen beginnen. Dieses besondere Naturphänomen der nach Bundesnaturschutzgesetz besonders streng geschützten Arten kann auch in Teilen des Landkreises Lüchow-Dannenberg bis Anfang April beobachtet werden.

Dabei führen die größtenteils nächtlichen Wanderungen der Amphibien zu ihren Laichplätzen über Straßen und Wege, wo der Fahrzeugverkehr für viele paarungswillige Tiere den sicheren Tod bedeutet. In den vergangenen Jahren konnte insbesondere im Kreisgebiet als beliebte Wanderstrecke der Abschnitt der K 36 zwischen Tießau und Hitzacker ausgemacht werden. Um den Tieren und damit der gesamten Population das Überleben zu sichern, ordnet der Landkreis Lüchow-Dannenberg daher in diesem Jahr eine temporäre Sperrung des Straßenabschnitts in der Zeit vom 15. Februar – 1. April 2021 an. Die Vollsperrung erfolgt dabei jeweils in der Nacht zwischen 18:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens, wenn die Witterungsverhältnisse eine Wanderung auslösen und daher die Sperre erforderlich wird. Vor Ort weisen Hinweisschilder auf die Zeit der Sperrung und auf die Umleitungsstrecke über die L 231 von Hitzacker nach Tießau, ebenso in umgekehrter Richtung, hin.

Diese Maßnahme zum Amphibienschutz im Kreisgebiet ist aber nicht völlig neu, erklärt die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Allerdings musste die Wanderungsunterstützung durch Straßensperren aufgrund fehlender freiwilliger Helfer im Jahr 2001 eingestellt werden. Umso erfreulicher ist nun, dass in diesem Jahr gleich vier ehrenamtliche Helfer gefunden werden konnten, um nach langjähriger Pause die notwendigen Schutzmaßnahme für die Amphibienwanderung im Wendland durchzuführen, freut sich die untere Naturschutzbehörde. Insbesondere kann nun dem langjährigen Wunsch und Antrag des BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Biosphärenreservats-Verwaltung und der Kreisbaudirektorin des Landkreises Maria Stellmann entsprochen werden.

Durch die flexible, an den jeweils tatsächlichen Wanderungsuhrzeiten ausgerichtete Handhabung der Sperrung soll einerseits die Beeinträchtigung für den Durchgangsverkehr möglichst gering gehalten und andererseits ein größtmöglicher Amphibienschutz erreicht werden, erklärt Melanie Fiedler von der unteren Naturschutzbehörde. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg bittet um Verständnis bei den Autofahrern für die nächtlichen Sperrungen und wünscht sich gleichzeitig, dass Verkehrsteilnehmer auch außerhalb der abgesicherten Bereiche auf wandernde Amphibien Rücksicht nehmen.

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