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Geflügelpest: Beobachtungsgebiet aufgehoben, kreisweite Aufstallungspflicht bleibt bestehen (05.03.2021)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 32/2021)

Foto: Alexas_Fotos, pixabay.comNach einem Ausbruch der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in Dömitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) galten seit dem 3. Februar 2021 auch Teile Lüchow-Dannenbergs als Beobachtungsgebiet. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat mitgeteilt, das Beobachtungsgebiet für seinen Bereich ab Samstag (6. März 2021) aufzuheben, der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird für das Beobachtungsgebiet diesseits der Elbe das Gleiche tun. Betroffen waren hiervon zuletzt Teile der Stadt Dannenberg, der Gemeinde Damnatz, Quickborn, Gusborn, Langendorf, Trebel, Gorleben und Gartow sowie das gemeindefreie Gebiet Gartow.

Das seit Ende Januar bestehende kreisweite Aufstallungsgebot für Lüchow-Dannenberg ist hiervon unberührt. Es bleibt unverändert bestehen.

Das Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) schätzt das aktuelle Geflügelpestgeschehen weiterhin als sehr aggressiv ein. Das Geschehen zieht sich nicht mehr nur allein entlang der Küste, sondern verbreitet sich vermehrt ins Landesinnere. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise, die bisher kein komplettes Aufstallungsgebot ausgesprochen haben, darum kürzlich gebeten, ihre Risikoeinschätzung zu überdenken.

Derzeit wird quasi eine „zweite Welle“ von Ausbrüchen in Hausgeflügelbeständen in Niedersachsen beobachtet, was unter anderem dem Rückzug von Wildvögeln aus teils hoch mit Virus belasteten  Winterquartieren (Frankreich, Polen) geschuldet ist. Erschwerend ist erstmalig eine Humaninfektion von H5N8 in Russland festgestellt worden.

Sofern die Seuche auch nur einen kleinen Hobbybestand beträfe, wäre der komplette Bestand zu keulen. Weiterhin müsste in diesem Fall für die Dauer von etwa einem Monat ein Sperrgebiet mit einem Radius von drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb gelegt werden. Innerhalb dieser Restriktionszonen gäbe es erhebliche Verbringungsverbote.

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