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Anträge für Agrarumweltmaßnahmen ab sofort möglich (27.03.2021)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 52/2021)

BU: Vielfalt auf dem Acker dient der Insekten- und Vogelwelt. Foto: Landkreis Lüchow-Dannenberg.Die Gebietsbetreuerinnen im Landschaftspflege und Gebietsmanagement-Projekt, kurz LaGe-Projekt, des Landkreises informieren und beraten Landwirte.

Die Beratung von Landwirten zur Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen zählt zu den wichtigsten Zielen der Schutzgebietsbetreuung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises in Kooperation mit dem Landschaftspflegeverband Wendland-Elbetal e. V. (LPV) und dem Bauernverband Nordostniedersachsen e. V. (BVNON). Die neue Antragsphase für die Agrarförderung hat begonnen und erfreulicherweise sind in diesem Jahr wieder einige Maßnahmen angeboten, die speziell dem Schutz der Biodiversität dienen, teilt Dr. Corinna Ebeling, Leiterin des Projektes, erfreut mit. Die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) sollte eigentlich bereits 2021 starten. Da die Verhandlungen zur Ausgestaltung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene noch nicht abgeschlossen sind, wird für den Zeitraum von zwei Jahren nun eine Übergangsregelung umgesetzt. In diesem Jahr ist bis zum Stichtag 17. Mai 2021 ein eingeschränktes Antragsverfahren für die Gewährung von Zuwendungen für Agrarumweltmaßnahmen möglich.

Folgende Einschränkungen sind dabei jedoch zu beachten, erklärt Dr. Corinna Ebeling: Für Ackerwildkrautflächen (BS3), Ortolanflächen (BS5) und für Erschwernisausgleich auf Dauergrünland in Schutzgebieten (GL4) werden in diesem Jahr keine 5-jährigen Verpflichtungen angeboten. Bestehende Verpflichtungen, die Ende 2021 auslaufen, können aber um ein Jahr verlängert werden. Eine Aufnahme neuer Flächen ist in diesem Fall nicht möglich. Endet die bestehende Verpflichtung erst im Jahr 2023 oder 2024, ist die Erhöhung der bestehenden Verpflichtung mit einem Flächenzuwachs kleiner als 50 % der bestehenden Verpflichtung möglich. Für Ackerwildkrautflächen, Ortolanflächen und für Erschwernisausgleich auf Dauergrünland in Schutzgebieten können auch Erstanträge mit einer einjährigen Verpflichtungsdauer beantragt werden, allerdings nur dann, wenn der Betrieb vorher noch keine Verpflichtung in der beantragten Fördermaßnahme hat.

Auch für die Blühstreifen ist eine einjährige Verlängerung möglich, wenn die Verpflichtung Ende 2021 ausläuft. Endet die Verpflichtung der bestehenden Flächen Ende 2023 oder 2024, ist für einfachen und strukturreichen Blühstreifen (BS11, BS12) ein Folgeantrag mit einem Flächenzuwachs bis auf 10 Hektar möglich.

Nicht angeboten werden die Fördermaßnahmen zur Anlage von Erosionsschutzstreifen sowie zur Anlage von Hecken.

Für die neue Förderperiode 2023-2027 ist zu erwarten, dass neue Programme zur Sicherung der Biodiversität und zum Klimaschutz angeboten werden, denn im Mittelpunkt der Diskussion über die künftige Ausrichtung der GAP stehen eine stärkere Ergebnisorientierung und die stärkere Honorierung gesellschaftlicher Leistung insbesondere für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Bei Fragen rund um die Thematik sowie zu Übergangsregelung insbesondere für die Fördermaßnahmen BS1, BS 2, BS3, BS5 können Sie sich an die Gebietsbetreuerinnen im LaGe-Projekt Petra Bernardy (0151-70807057) und Maike Dankelmann (05865-988740) oder an Dr. Corinna Ebeling bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises (05841-120547) wenden. 

 

 

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