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Geflügelpest: Pflicht zur Aufstallung entlang der Elbe bleibt bestehen (16.04.2021)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 67/2021)

Ob Huhn, Truthahn, Fasan, Wachtel oder Gans: Seit Ende Januar besteht für Hausgeflügelbestände in Lüchow-Dannenberg eine kreisweite Aufstallungspflicht. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt das Geflügelpestgeschehen nach wie vor als hoch ein. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg scheint sich das Infektionsgeschehen bei Wildvögeln inzwischen allerdings auf den Bereich der Elbe zu beschränken. Das kreisweite Aufstallungsgebot wird darum zum 18. April 2021 aufgehoben, es bleibt jedoch unverändert für Geflügelhaltungen entlang der Elbe bestehen.

Ap 18. April 2021 gilt die Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in der schraffiert dargestellten Zone entlang der Elbe.Die letzten drei Wildvögel in Lüchow-Dannenberg, die positiv auf das AI-Virus (AI = Aviäre Influenza) getestet wurden, waren am 9. April eine Eule, am 29. März ein Bussard und am 3. März eine Gans. Alle drei Tiere stammten aus elbnahen Regionen. „Dass mit einem Bussard und einer Eule Beutegreifer betroffen sind, weist darauf hin, dass weitere infizierte Beutevögel in ihrem Umfeld vorhanden waren“, erklärt Amtstierärztin Dr. Birgit Mennerich-Bunge. “Aasfresser können infiziertes Material in ihrem Umfeld verteilen und somit den Eintrag in Geflügelhaltungen begünstigen.“ Aus diesem Grund müsse die Aufstallpflicht entlang der Elbe zunächst noch bestehen bleiben.

Der Risikoanalyse wurde die Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) zugrunde gelegt und den tatsächlichen Nachweisen infizierter Wildvögel im Kreisgebiet sowie der derzeitigen Dynamik des Vogelzuges und den im Kreisgebiet vorhandenen Geflügelhaltungen bewertend gegenüber gestellt, erklärt Mennerich-Bunge.

Die ab 18. April 2021 geltende Aufstallungszone reicht von der Elbe in südlicher Richtung an der östlichen Kreisgrenze entlang bis zum Ortsverbindungsweg Nienwalde-Bömenzien, dem Ortsverbindungsweg in westlicher Richtung über Nienwalde und Neu Rucksmoor folgend zur K 34, der K 34 in nordwestlicher Richtung folgend bis Gartow, von Gartow in westlicher Richtung auf der L 256 bis Gorleben, weiter Richtung Laase, Pretzetze und Grippel, weiter Richtung Groß und Klein Gusborn, weiter Richtung Splietau, weiter Richtung Nebenstedt, weiter Richtung Dannenberg bis zur B191, der B191 in südlicher Richtung folgend bis Dannenberg, weiter auf der B191 Richtung Lüchow bis Kreuzung B 191 und B216, östlich von Dannenberg der B216 in westlicher Richtung folgend über Lüggau bis zum Kreisel bei Streetz, weiter der L231 in nordwestlicher Richtung folgend über Streetz, Kähmen, Hitzacker, Meudelfitz und Wietzetze bis zur westlichen Kreisgrenze, der Kreisgrenze in nördlicher Richtung folgend bis zur Elbe, der Elbe in östlicher Richtung folgend bis zum Ausgangspunkt. Alle genannten Orte sind mit ihrer gesamten Ortslage Teil der Aufstallungszone.

Sollte die Seuche auch nur einen kleinen Hobbybestand treffen, hätte das weitreichende Folgen: Der komplette Bestand wäre zu keulen. Weiterhin müsste in diesem Fall für die Dauer von etwa einem Monat ein Sperrgebiet mit einem Radius von drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb gelegt werden. Innerhalb dieser Restriktionszonen gäbe es erhebliche Verbringungsverbote.

Hintergrundinfos

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko der Eintragung des AI-Virus in Hausgeflügelbestände nach wie vor als hoch ein (Stand: 25. März 2021): 14 Bundesländer sind bisher betroffen, deutschlandweit sind bisher 133 Ausbrüche bei Geflügelhaltungen festgestellt worden. Dabei ist das Infektionsgeschehen Ende Februar nochmals deutlich angestiegen. Seit dem 22. Februar 2021 hat Niedersachsen allein 35 neue Ausbrüche in Geflügelhaltungen, überwiegend bei Puten, Hühnern aber auch Wassergeflügel, gemeldet. Das Virus kann leicht von Wildvögeln über Kot oder verunreinigtes Futter, Einstreu oder Schuhwerk in Geflügelhaltungen eingetragen werden.

Nachdem bereits Russland einen Übergang des Virus auf Menschen bestätigt hatte, berichtet inzwischen auch das Vereinigte Königreich einen Übergang des Virus auf Fuchs, Seehund und Kegelrobbe. Diese Art übergreifende Infektion ist besorgniserregend, kann sich daraus doch ein für Menschen gefährliches Virus entwickeln.

Die derzeit kalten Temperaturen begünstigen eine Virusübertragung im Frühjahresrückzug der Wildvögel. Aktuell sind von den Wildvögeln überwiegend Schwäne, Gänse, Greife und Eulen betroffen.

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