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Startklar in die Zukunft – Fördermittel für Kinder- und Jugendprojekte jetzt beantragen! (20.01.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 15/2022)

Kinder und Jugendliche trifft die andauernde Pandemie besonders, daher hat der Bund bereits im letzten Jahr das Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ auf den Weg gebracht. Das Land Niedersachsen hat als Teil dieses Programms die Initiative „Startklar für die Zukunft“ ins Leben gerufen und nun die vollständigen Richtlinien zur Beantragung der Landesmittel veröffentlicht. Mit diesen Initiativen sollen die Einschränkungen durch die Pandemie kompensiert und die gleichberechtigte Teilhabe aller jungen Menschen an den geförderten Aktivitäten in elf unterschiedlichen Projektbereichen angestrebt werden. Informationen zu den unterschiedlichen Bereichen und die Vordrucke für die Antragsformulare stellt das Land Niedersachsen online bereit: https://soziales.niedersachsen.de/Startklar-in-die-Zukunft/aktionsprogramm-startklar-in-die-zukunft-205075.html

Für die Beantragung der Fördermittel gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. So können einige der Anträge für „Startklar in die Zukunft“ nur von Einrichtungen der Jugendhilfe direkt über die Jugendpflege des Landkreises Lüchow-Dannenberg gestellt werden. Die Frist für die Einreichung dieser Anträge beim Landkreis endet am Montag, den 28. Februar 2022. Dies gilt unter anderem für die Bereiche Schaffung von Jugendplätzen sowie Kinder- und Jugendfeste in Kommunen. Anträge für diese beiden Programme können Gemeinden, Städte, öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe ebenso wie gemeinnützige Vereine und Verbände einreichen. Gemäß der Richtlinie sind folgende Fördersummen festgelegt: Im Bereich Schaffung von Jugendplätzen steht eine einmalige Fördersumme von maximal 35.000 Euro zur Verfügung. Kinder- und Jugendfeste in Kommunen werden mit insgesamt 6.000 Euro gefördert. Für Projekte im Bereich Stärkung von digitalen Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit können Vereine, Verbände sowie anerkannte Träger der Jugendarbeit die Förderung beantragen, die jeweils maximal 2.000 Euro beträgt.

Bis Ende September 2022 können darüber hinaus beim Landkreis Lüchow-Dannenberg Anträge für Sprachcamps eingereicht werden. Sie können mit maximal 2.500 Euro pro Camp gefördert werden. Inbegriffen ist die Planung, Durchführung und Nachbereitung von ein- oder mehrtägigen Sprachcamps, die zum Ziel haben, die Kompetenzen junger Menschen in der deutschen Sprache zu verbessern. Gefördert werden weiterhin internationale Jugendbegegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten sowie eintägige Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen. Für diese Projekte wären die Begleitpersonen mit einer Honorarkostenpauschale sowie Fahrt- als auch Teilnahmekosten in Abhängigkeit der Dauer förderfähig.

Fragen zur Antragstellung und zu den Voraussetzungen für diese fünf Bereiche beantwortet der Kreisjugendpfleger Mathias Niebuhr. Er ist telefonisch unter 05841 120355 oder per Mail an jugendpflege@luechow-dannenberg.de erreichbar.

Mit den verschiedenen Programmen wird eine gleichberechtigte Teilhaben aller jungen Menschen angestrebt. Für Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien ist es über den Sonderfond „Startklar in die Zukunft“ möglich, Zuschüsse zu beantragen. Gefördert wird die Teilnahme an Jugend- und Ferienfreizeiten aber auch an gemeinschaftlichen Aktivitäten wie Musikschulbesuche, Musik- und Sportvereinsmitgliedschaften sowie die Teilnahme an weiteren Bildungsangeboten. Je Kind sind bis zu 400 Euro Unterstützung pro Jahr beantragbar. Anträge können über die Beratungsstellen der Stiftung „Familie in Not“ gestellt werden. Informationen zu der Förderung gibt es online unter https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_amp_familie/kinder_und_familie/stiftung_familie_in_not/startklar-in-die-zukunft-203965.html.

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