Die von der Stallpflicht für Geflügel betroffenen Gebiete sind nun auch im Online-Navigator des Landkreises Lüchow-Dannenberg vermerkt. Unter www.luechow-dannenberg.de/navigator ist die Rubrik "Aufstallungszone Lüchow-Dannenberg" eingefügt, unter der die genauen Grenzen der Gebiete aufgezeigt werden und eingesehen werden können.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Anzeige- und Registrierungspflicht für die Haltung aller Nutztiere besteht. Daher müssen auch alle Halter von Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel) ihre Bestände mit dem Standort dem Landkreis Lüchow-Dannenberg melden. Bei einer nicht angemeldeten Haltung können Bußgelder verhängt werden.