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Geflügelpest: Aufstallungspflicht entlang der Elbe in Lüchow-Dannenberg

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg erlässt mit Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für Gebiete entlang der Elbe in Lüchow-Dannenberg. Die genaue Gebietsbeschreibung ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die am 15.11.2016 veröffentlicht wird. Diese ist hier einsehbar. Alle dort vorgenannten Orte sind mit ihrer gesamten Ortslage von der Aufstallungspflicht eingeschlossen. Die Verfügung tritt am Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten sind aufgefordert ihr Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichterten Seitenabgrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten. Lüchow-Dannenberg ist Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel und bietet mit der Elbe, dem Gartower See und mehreren Feuchtgebieten Rast- und Brutplätze. Da das Virus amtlich festgestellt von Wildvögeln übertragen wird, sieht der Landkreis hier die Notwendigkeit einer Aufstallung. Das Friedrich-Löffler-Instituts empfiehlt in seiner Risikobewertung vom 9.11.2016 eine generelle Aufstallung der Gebiete, die in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen liegen. Auch diese Bewertung führte zur Entscheidung des Veterinäramts, diese Maßnahme zu ergreifen.

Die von der Stallpflicht für Geflügel betroffenen Gebiete sind nun auch im Online-Navigator des Landkreises Lüchow-Dannenberg vermerkt. Unter www.luechow-dannenberg.de/navigator ist die Rubrik "Aufstallungszone Lüchow-Dannenberg" eingefügt, unter der die genauen Grenzen der Gebiete aufgezeigt werden und eingesehen werden können.  

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