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Illegale Müllentsorgung in Lüchow (Wendland)

Hausmüll oder Grünschnitt in öffentlichen Müllbehältern oder gar in der Natur zu entsorgen ist verboten.

Die Stadt Lüchow (Wendland) weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Verbot mit Bußgeldern bis zu 5-tausend Euro geahndet werden können. Die gesetzliche Grundlage dazu stellt die Gefahrenabwehrverordnung, §3 (9) der Verordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) dar. In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Hausmüll einfach in öffentlichen Mülleimern entsorgt wird, so Udo Schulz, Leiter der Abteilung Bauen und Öffentliche Ordnung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Auch in Straßengräben und an Nebenstraßen werden immer wieder Müll und Gartenabfälle gefunden.

 

Die Verwaltung bringt aktuell auf vielen Mülleimern in der Stadt Aufkleber mit der Aufschrift „Hausmüll verboten! Kontrolle erfolgt!“ an. Damit soll noch einmal deutlich gemacht werden, was der Mehrzahl der Bevölkerung selbstverständlich klar ist: Diese Form der Müllentsorgung ist strafbar und wird ab sofort besonders aufmerksam verfolgt. Das Außendienstteam des Ordnungsamtes werde künftig stärker auf solche Vergehen achten, heißt es aus dem Rathaus.

 

Für Fragen zum Thema steht Ihnen der zuständige Mitarbeiter des Ordnungsamtes, Herr Behn, gerne zur Verfügung. Er ist telefonisch unter 05841/126-617 oder per E-Mail unter uwe.behn@luechow-wendland.de zu erreichen.

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