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Geflügel-Stallpflicht in Zugvogelgebieten an der Elbe im Landkreis Lüchow-Dannenberg wird aufgehoben

Stallpflicht für Geflügel in den Zugvogelgebieten an der Elbe wird aus Tierschutzgründen aufgehoben – Gemeinsames Vorgehen der Landkreise Harburg, Lüneburg und Lüchow-Dannenberg

Geflügelhalter in den Zugvogelgebieten an der Elbe dürfen ihre Tiere ab Mittwoch, 4. März 2015, wieder im Freien halten: Nach Abwägung zwischen der zunehmenden Tierschutzproblematik in den Geflügelbeständen und dem Ansteckungsrisiko hat der Kreisveterinärdienst des Landkreises Lüchow-Dannenberg in enger Abstimmung mit den Veterinären der Landkreise Lüneburg und Harburg nun entschieden, die Ende November verhängte Aufstallungspflicht aufzuheben.

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg sind dem Veterinäramt in den vergangenen Monaten keine auffälligen Wildvögel (tote oder kranke) gemeldet worden. Geflügelhalter sollten dennoch aufmerksam bleiben und weiterhin alle notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen (Stall- und Betriebshygiene, Schutz von Futter und Tränke vor Wildvogelkontakt) einhalten. Fragen zur Vogelgrippe und zu den weiterhin dringend empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen beantwortet das Veterinäramt des Landkreises Lüchow-Dannenberg unter der Telefonnummer 05841/120 286 oder veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de.

Hintergrund: Basierend auf der Geflügelpest-Verordnung des Landes Niedersachsen ordnete der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Aufstallung von Geflügel entlang der Elbe als stark vom Wildvogelzug betroffenem Gebiete an. Im Kreisgebiet gibt es insgesamt 959 Geflügelhalter mit ca. 150.200 Tieren. Von der Aufstallungspflicht betroffen waren 209 weitestgehend kleine Betriebe mit rund 8.200 Tieren, zuzüglich eines Großbetriebes mit ca. 60.000 Hennen.

 

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