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Geflügel darf ab Sonntag an der Elbe nur im Stall gehalten werden

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat heute (27.11.2014) entschieden, für einen Teil des Kreisgebietes die so genannte Aufstallungspflicht für Geflügel auszusprechen. Dies heißt konkret, dass Hühner, Gänse und co. ab Sonntag, 30.11.2014, nicht mehr ins Freie dürfen, sondern in Ställen untergebracht werden müssen. Hintergrund dieser Pflicht ist ein Schutz vor der als Vogelgrippe bekannten Geflügelpest.

„Die Aufstallungspflicht ist eine reine Vorsichtsmaßnahme,“ erklärt Amtstierarzt Dr. Bernd Thiel. Es wurde bisher nicht festgestellt, dass im Landkreis Lüchow-Dannenberg ein Tier an der Geflügelpest erkrankt ist. Da aber auch eine Übertragung durch Wildvögel möglich ist, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. In dieser Jahreszeit wird insbesondere die Elbregion von vielen Zugvögel als Rastplatz genutzt. Daher erstreckt sich das Verbot vorerst auf das Gebiet in der Nähe der Elbe. Die Aufstallungspflicht gilt für jeden Geflügelhalter. Es macht keinen Unterschied, ob er ein Huhn oder 15.000 Hühner hält. Betroffen sind davon im Landkreis ca. 68.000 Tiere und über 200 Halter. Die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht kann unter www.luechow-dannenberg.de abgerufen werden.

Es gilt als unwahrscheinlich, dass sich Menschen mit der Vogelgrippe anstecken. Dennoch sollten tote Vögel nicht angefasst werden. Singvögel oder Greifvögel sollten eingegraben werden. Werden tote Enten, Gänse oder andere tote Wasservögel gefunden, dann sollten diese dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden. Dieser ist unter 05841/120 286 oder veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de zu erreichen.
 

 

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