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Bezirksschornsteinfeger – öffentliche Ausschreibung

Was bisher über eine Landesbewerberliste geregelt wurde, wird nun öffentlich ausgeschrieben: Die Schornsteinfegerbezirke. Zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern können Bewerberinnen und Bewerber bestellt werden, die die handwerklichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerrechts besitzen. Die Schornsteinfegerbezirke im Landkreis Lüchow-Dannenberg sind gemäß einer gesetzlichen Übergangsregelung  bis zum 31.12.2014 bei den bisherigen Bezirksschornsteinfegermeistern verblieben. In den nächsten Tagen werden die Schornsteinfegerbezirke zum 01.01.2015 ausgeschrieben.

Hintergrund: Bisher galt, dass frei werdende Schornsteinfegerbezirke an Bezirksschornsteinfeger gemäß der Rangfolge auf der Landesbewerberliste vergeben werden. Diese Regelung hat die EU-Kommission im Jahr 2003 beanstandet. Es sollte Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen geschaffen werden und Verbraucher sollten selbst entscheiden können, welcher Schornsteinfeger bei Ihnen kehrt. Aus der Beanstandung resultierte das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Seit dem 01.01.2013 müssen nur noch bestimmte Aufgaben hoheitlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wahrgenommen werden, beispielsweise der Erlass eines Feuerstättenbescheides. Wer dann aber die in diesem Bescheid festgesetzten Arbeiten erledigt, bestimmen die Eigentümer in eigener Verantwortung. Über die Registerauskunft beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/sf-suche/) ist ersichtlich, wer berechtigt ist, Schornsteinfegerarbeiten auszuführen.

Bei Fragen zum Thema Schornsteinfegerrecht hilft der Fachdienst 32 – Ordnung, Herr Jörg Wolf (05841/120 316 oder 32.ordnungsamt@luechow-dannenberg.de) gern weiter.

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