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Landkreise fordern besseren Hochwasserschutz von der Bundesregierung

Lüchow. Rund ein Jahr nach dem schweren Hochwasser an der Elbe 2013 fordert Landrat Jürgen Schulz gemeinsam mit den Landräten an der Elbe im Vierländereck der Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mehr Unterstützung von den Ländern und vom Bund für den Hochwasserschutz.

Die Landräte fordern eine Verbesserung und Vereinheitlichung von Abläufen und Regelungen – vor allem im Informationsfluss zwischen Landesbehörden, Landesfachbehörden sowie Landkreisen. Zudem sollten die Entschädigungen von Grundstückseigentümern und Landwirten, die bei der Ausweisung von Retentions- und Polderflächen betroffen sind, vereinheitlicht werden. Bund und Länder sollen Flüssen mehr Raum geben und dazu konkrete Maßnahmen umsetzen. Dazu zählt auch eine einheitliche Regelung des Gehölzrückschnitts im Elbvorland.

Eine weitere Forderung ist die Überprüfung und Neufestlegung des Bemessungshochwassers (BHW). Derzeit ist noch das BHW von 7,45 Meter am Pegel Wittenberge gültig. Wir erinnern uns: Das BHW von 7,45 Meter am Pegel Wittenberge entspricht einer Durchflussmenge von Wasser in der Elbe von 4.000 Kubikmetern in der Sekunde. Beim Juni-Hochwasser 2013 durchflossen aber bereits ca. 4.500 Kubikmeter in der Sekunde das Bett der Elbe. Dies würde ein neu festzusetzendes BHW am Pegel Wittenberge von 7,99 Meter bedeuten. Außerdem sollen Bund und Länder die Hochwasserzentrale Magdeburg damit beauftragen, das aktuelle Hochwasservorhersagemodell zu verbessern, um bei kommenden Hochwassern mehrmals am Tag präzisere Prognosen treffen zu können. Bislang werden die Landkreise im Falle eines Hochwassers einmal täglich mit Vorhersagen versorgt.

Trotz der unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen zum Hochwasser- und Katastrophenschutz sind die Landkreise im Vierländereck in der Regel als untere Wasser- und Deichbehörden in den vorbeugenden Hochwasserschutz mit eingebunden. Im Katastrophenfall stehen sie als untere Katastrophenschutzbehörden beim abwehrenden Hochwasserschutz allein in der Verantwortung.

Die Landräte haben die Resolution zum Hochwasserschutz neben dem Bundesumweltministerium und dem Bundesverkehrsministerium auch an die Landesumweltministerien und die Landgesellschaften der beteiligten Länder adressiert.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist zeitgleich der kommunalen Initiative „Hochwasserpartnerschaft Elbe“ beigetreten. Damit sind Lüchow-Dannenberg und Lüneburg die einzigen beiden Landkreise in Niedersachsen, die Mitglied in dieser Gemeinschaft sind. Diese hat ihren Schwerpunkt in Sachsen-Anhalt und tritt auch regelmäßig in Magdeburg zusammen. Zukünftig wird Ernst-August Schulz, Leiter des Fachdienstes Kreisstraßen und Wasserwirtschaft, einen Vorstandsposten in der Hochwasserpartnerschaft besetzen. „Ich bin überzeugt, dass wir durch diese Mitgliedschaft und Vorstandsarbeit weitere Einblicke in die Geschehnisse entlang der Elbe bekommen, die uns bisher nicht zur Kenntnis gelangten“, so Landrat Jürgen Schulz. Eine möglichst weitgehende Gesamtstrategie sei unerlässlich, um sich für den Landkreis Lüchow-Dannenberg auf die jeweilige Hochwasserlage richtig einstellen zu können, so der Landrat weiter.

Hochwasserresolution

 

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