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Auf meinem Grundstück – ein gesetzlich geschütztes Biotop?

Lüchow. Auwälder, Sümpfe und Trockenrasen haben eine Gemeinsamkeit: Sie sind Beispiele für gesetzlich geschützte Biotope. Wo genau sich diese Biotope befinden, wird der Landkreis rund 850 Grundeigentümern im Biosphärenreservat (im Gebietsteil A und B) in den nächsten Wochen mitteilen.

Bereits in den vergangenen Wochen wurden die Grundstückseigentümer in den betroffenen Gemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue benachrichtigt. Nun folgen die Gemeinden Gorleben, Höhbeck, Gartow und Schnackenburg. „Das Schreiben ist lediglich eine Information über vorhandene, bereits geschützte Biotope“, erklärt der Leiter des Fachdienstes Naturschutz Franz-Josef Guckeisen. “Es werden damit keine neuen Flächen unter Schutz gestellt.“ Jedem Schreiben liegen eine Karte mit der genauen Abgrenzung und der Bezeichnung des geschützten Biotops sowie weitere Informationen bei.

Was bedeutet es, wenn sich ein gesetzlich geschütztes Biotop auf meinem Grundstück befindet? Der Biotopschutz schließt die Nutzung der Flächen nicht aus. Es soll lediglich verhindert werden, dass diese sehr selten gewordenen Lebensräume zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Eine bisherige rechtmäßige Nutzung bleibt somit auch weiterhin Sandmagerrasen am Höhbeckerlaubt.

„Die Information ist für Eigentümer und vor allem Bewirtschafter besonders wichtig, um Konflikte mit dem Naturschutzrecht und ggf. der Agrarförderung über cross compliance zu vermeiden“, so Guckeisen.

Der Fachdienst Naturschutz hilft bei Fragen rund um das Thema Biotopschutz gern weiter. Kontaktdaten: Telefonnummer: 05841 120 510 oder naturschutz@luechow-dannenberg.de.

 

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