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Aufarbeitung von Sturmfolgeschäden in Natura 2000-Gebieten

Durch das Sturmtief Friederike vom 18. Januar 2018 ist es nach den Stürmen Xavier und Herwart im Oktober 2017 erneut zu gravierenden Schäden durch Windwurf und Windbruch in den Wäldern auch im Kreisgebiet Lüchow-Dannenberg gekommen.

In Altholzbeständen mit wertbestimmenden Lebensraumtypen, sowie in Altholzbeständen mit Fortpflanzung- oder Ruhestätten wertbestimmender Tierarten, die in FFH-Gebieten liegen, ist die Holzentnahme und Pflege in der Zeit vom 01. März bis 31. August normalerweise nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde zulässig. Eine solche Zustimmung kann in der Regel nur als Ausnahmeregelung und auf schriftlichen Antrag gewährt werden.

Um eine mögliche Ausbreitung von Sekundärschädlingen durch fehlende Aufarbeitung der Sturmschäden zu vermeiden, ist es Forstbetrieben in diesem Jahr gestattet Sturmholz auch in Natura 2000-Gebieten über den 28. Februar hinaus aufzuarbeiten.

Hierfür ist der Unteren Naturschutzbehörde schriftlich (Landkreis Lüchow-Dannenberg – FD 67, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow oder E-Mail: naturschutz@luechow-dannenberg.de) anzuzeigen, wenn Aufarbeitungsvorhaben über den 28. Februar 2018 hinaus erforderlich werden. Ebenfalls anzuzeigen ist, wenn im Einzelfall aus besonderen Gründen die Beseitigung der Sturmschäden ganz unterbleibt.

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