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Corona: Ab Pfingstsonntag leichte Lockerungen in Lüchow-Dannenberg – „Notbremse“ endet

Motiv der Kampagne "Wir sind stärker" (Quelle: Nds. Staatskanzlei)Mit leichter Verspätung folgt nun auch Lüchow-Dannenberg dem landesweiten Trend: Das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg verzeichnet aktuell einen rückläufigen Trend bei den Zahlen der Neuinfektionen.

Nach fünf Werktagen in Folge, in denen die Zahl der Neuinfektionen der zurückliegenden sieben Tage je 100.000 Einwohner stabil unter 100 lag, enden in der Nacht zu Pfingstsonntag (23. Mai 2021) die bisherigen Einschränkungen der „Bundesnotbremse“. Die Lockerungen, die die meisten niedersächsischen Landkreise bereits seit dem 10. Mai genießen können, kommen damit ab Sonntag auch im Wendland zum Tragen.

Was bleibt, sind die Abstandsregelungen und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Insbesondere die nächtliche Ausgangssperre ist aber passé. Freuen dürfen sich die Lüchow-DannenbergerInnen konkret über diese ersten Lockerungen:

Shopping mit Termin

Der Kauf einer neuen Jeans wird einfacher: Geschäfte, deren Sortiment über die notwendige Grundversorgung hinausgeht, dürfen mit Terminvereinbarung („Click & Meet“) wieder öffnen. Für den Besuch von Geschäften mit mehr als 200 m² Verkaufsfläche müssen die KundInnen allerdings einen negativen Corona-Test nachweisen oder vollständig geimpft oder genesen sein.

UPDATE vom 23. Mai 2021:
Diese Testpflicht in Geschäften mit mehr als 200 m² Verkaufsfläche kann entfallen, wenn Lüchow-Dannenberg in punkto 7-Tage-Inzidenz längerfristig unter dem Wert von 50 liegt. Konkret ist hierfür an fünf aufeinderfolgenden Werktagen eine Inzidenz unter 50 erforderlich. Das Gesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg gibt durch eine Allgemeinverfügung den Zeitpunkt bekannt, an dem diese Schutzmaßnahme entfällt. Dies ist frühestens am übernächsten Tag der Fall.

Gerade bei ausgedehnteren Shoppingtouren wird empfohlen,  freiwillig Selbsttests durchzuführen, um neu entstehende Infektionsketten frühzeitig erkennen und unterbrechen zu können.

Unverändert gilt in allen Geschäften die Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske).       

Außengastronomie auf Abstand

Ein kühles Alster unter freiem Himmel genießen – rechtzeitig zu den ersten frühlingswarmen Tagen wird dies möglich. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept: Geselliges Schunkeln kommt noch nicht infrage, denn zwischen den Tischen müssen die Abstände eingehalten werden. Die Gäste müssen an ihren Tischen bleiben – Pinkelpausen ausgenommen. Zutritt bekommt man nur mit einem negativen Testnachweis oder als nachweislich Geimpfter oder Genesener.

Beherbergung auch für Nicht-Niedersachsen

UrlauberInnen sind nun auch in Lüchow-Dannenberg wieder willkommen – und zwar nicht nur „Landeskinder“, also Menschen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, sondern auch alle anderen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die ursprüngliche Einschränkung auf ausschließlich niedersächsische Gäste am 18. Mai 2021 gekippt.

Hotels und Pensionen, Campingplätze und Jugendherbergen dürfen bis zu 60 Prozent belegt werden. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre. Nicht bereits geimpfte oder genesene Gäste müssen bei der Anreise und zweimal wöchentlich getestet werden. Auch Kinder- und Jugendfreizeiten sind mit Testungen bei der Anreise sowie zweimal wöchentlich mit maximal 50 Teilnehmenden wieder möglich.

Wegfall der Testpflicht bei Impfschutz. Grafik: Land Niedesachsen

Touristische Verkehrsmittel – nur ohne Dach

Offene Schiffe, Boote oder Kutschen, also Verkehrsmittel ohne Dach oder Plane im Fahrgastbereich, dürfen Gäste transportieren. Auch hier ist ein negatives Testergebnis erforderlich. Genesene oder vollständig Geimpfte sind von der Testpflicht ausgenommen, müssen allerdings entsprechende Nachweise vorlegen.

Museen, Galerien, Ausstellungen öffnen

Museen und Ausstellungen dürfen mit der Hälfte ihrer Kapazität und einem Hygienekonzept öffnen. Voraussetzung für den Zutritt ist ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder eine Genesung. Und: Damit die Abstandsregeln durchgehend und überall eingehalten werden können, müssen die Einrichtungen wie gehabt Maßnahmen zur Besuchersteuerung ergreifen. 

Kulturgenuss im Sitzen und unter freiem Himmel

Kino, Konzert oder Theater: Kulturveranstaltungen, die unter freiem Himmel und mit sitzenden Gästen stattfinden, sind mit bis zu 250 Personen möglich. Bedingung ist neben einem Hygienekonzept, dass die Veranstaltung nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den BesucherInnen ausgelegt ist. Ein klassisches Konzert ist also möglich, ein Gruppentanz-Event zum Mitmachen dagegen nicht. Der Zutritt ist außerdem nur zulässig für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene.

Kontaktsport für Kinder, Erwachsene sporteln weiterhin kontaktfrei

Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen unter freiem Himmel gemeinsam Fußball spielen oder einen anderen Kontaktsport ausüben. Die Betreuungspersonen müssen negativ getestet, geimpft oder genesen sein. Erwachsene SportlerInnen müssen dagegen weiterhin auf Abstand bleiben. Neu ist, dass Erwachsene draußen jetzt kontaktfreien Sport in Gruppen machen dürfen. Dafür müssen sie negativ getestet, geimpft oder genesen sein. Einzuhaltender Mindestabstand: 2 Meter. Zudem sind für jeden Sportler mindestens 10 Quadratmeter Fläche vorzusehen. Für Schwimmunterricht und Schwimmkursee dürfen Schwimmbäder – unter Auflagen – öffnen.

Sport - was gilt? Grafik: Land NIedersachsen

Negatives Testergebnis – was gilt?

Ob beim Besuch eines Museums oder eines Biergartens: An vielen Orten ist ein negatives Testergebnis vorzulegen. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Zulässig sind PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltests oder auch vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttests. Eine Liste der zugelassen Selbsttests gibt es hier: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html.

Entscheidend ist, dass diese Tests „unter Aufsicht“ durchgeführt werden. Neben den „Bürgertestungen“, die man bei seinem Hausarzt, in mehreren Apotheken oder einem der regionalen Testzentren in Anspruch nehmen kann, kann man sich vor dem Besuch eines Biergartens, einer Galerie oder einer anderen Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers auch selbst testen. Der Betreiber stellt eine Bescheinigung über das Testergebnis aus. Folgendes muss darin vermerkt sein: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der getesteten Person, der Name und der Hersteller des Tests, das Testdatum und die Testuhrzeit, der Name der Einrichtung und der Person, die den Test durchgeführt oder beaufsichtigt hat, sowie die Testart (z. B. Antigen-Schnelltest) und – natürlich – das Testergebnis. Diese Bescheinigung kann in den folgenden 24 Stunden auch an anderen Orten als Nachweis verwendet werden.

Abgesehen von den Vorgaben, die für den Schulbesuch gelten, sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre von der Testpflicht befreit.

Kontakte: Es gilt die 1-plus-2-Regel

Kontaktbeschränkungen bleiben in der Pandemie vorerst tägliches Geschäft: Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100 (maßgeblich ist hier der Wert, den das Robert-Koch-Institut täglich unter www.rki.de/inzidenzen veröffentlicht) gilt ab Pfingstsonntag die „1-plus-2-Regel“. Die Mitglieder eines Haushalts dürfen im privaten wie im öffentlichen Raum mit maximal zwei Personen eines anderen Haushalts zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren sowie Genesene oder Personen, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, werden nicht mitgezählt.

Kontaktregel 1-plus-Regel. Grafik: Land Niedersachsen

Sinkt die Inzidenz unter 35 kann das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg mit Einverständnis des Landesgesundheitsamts per Allgemeinverfügung weitere Lockerungen ermöglichen. Dann käme die „10-aus-3-Regel“ zum Tragen: Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten wären dann wieder möglich.

Für die verschiedenen Bereiche des Alltags gibt es weitere Detailregelungen. Informationen hierzu bietet das Land Niedersachsen auf seinen Internetseiten unter www.niedersachsen.de/coronavirus oder telefonisch unter 0511 / 120 6000 (Mo. bis Fr. 8 bis 18 Uhr, Sa., So. und Feiertag 10-17 Uhr).

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen.

Die Fallzahlen werden aktuell mindestens einmal täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.

Kommentare zum Inhalt
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Pressestelle schrieb am 26.05.2021 um 14:56 Uhr:
Hallo @Petra, wie allen Bürgerinnen und Bürgern steht Ihnen ein kostenloser Corona-Test in der Woche zur Verfügung. Unter https://www.luechow-dannenberg.de/desktopdefault.aspx/tabid-224/216_read-8097/ finden Sie eine Übersicht über die Teststellen hier im Kreisgebiet. Viele Grüße aus dem Kreishaus, Anne Beckmann.
Petra schrieb am 26.05.2021 um 13:44 Uhr:
Ich plane einen Urlaubim Wendland.. fallen Kosten für mich an für wiederholte Tests? Damit ich essen gehen kann.. schwimmen oä müsste es ja fast täglich sein ...
Pressestelle schrieb am 26.05.2021 um 08:27 Uhr:
Hallo @Manfred, Fitnessstudios dürfen öffnen, aber für das Sporttreiben in Innenräumen gelten aktuell noch sehr enge Regeln. Gut erklärt werden diese in den FAQ des Landes Niedersachsen, hier: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html. Dort bitte unter der Überschrift "Sport in Kommunen mit einer Inzidenz bis 100" nachlesen. Schöne Grüße aus dem Kreishaus, Jenny Raeder
Manfred schrieb am 26.05.2021 um 01:10 Uhr:
Wie schaut es eigentlich mit den Fitnessstudios aus?
Pressestelle schrieb am 25.05.2021 um 09:33 Uhr:
Hallo @Matthias Böhnsch, Sie haben Recht: Eine Testpflicht besteht im Bereich der körpernahen Dienstleistungen nur dort, wo die Kundschaft nicht durchgehend eine Maske trägt. Wollte ich mir meinen Vollbart stutzen lassen, müsste ich also vorab ein negatives Testergebnis nachweisen, zum Spitzenschneiden mit Maske dagegen nicht. Diesen kleinen, aber entscheidenden Unterschied stellt die Grafik „Wegfall Testpflicht“ nicht dar. Denn in dieser Grafik geht es nicht darum, ausführlich darzustellen, in welchen Bereichen die Testpflicht überall gilt und wo nicht, sondern es geht darum, unter welchen Bedingungen Geimpfte oder Genesene grundsätzlich von der Testpflicht befreit sind („Sie sind bereits vollständig gegen Corona geimpft…?“) Ich gebe Ihren Hinweis aber einmal an die zuständige Stelle beim Land weiter. Vielleicht haben sich auch andere durch die Grafik in die Irre führen lassen. Danke für Ihren Hinweis. Schöne Grüße aus dem Kreishaus! Jenny Raeder
Matthias Böhnsch schrieb am 24.05.2021 um 19:26 Uhr:
Frage: in der Coronaverordung vom 25.05 steht bei Körpernahen-Dienstleistungen keine Testpflicht für Kunden, es sei denn, der Kunde kann z.B. beim Bartschneiden, nicht dauerhaft eine Maske tragen. In diesem Teil der Verordnung hat sich tatsächlich seit geraumer Zeit nichts geändert (solange nicht die Bundesnotbremse gilt). In dem Schaubild „Wegfall der Testpflicht“ steht mal wieder was anderes: Wegfall der Testung auch bei Hochinzidens. Somit scheint das Schaubild falsch zu sein, da bei Inzidens unter 100 gar keine Testung gemacht werden muss. Leider fällt immer wieder auf, dass bei den Informationen der Landesregierung wohl „konkurrierende“ Mitarbeiter nicht wissen was die Kollegen tun und machen. Bitte ändern sie das Schaubild dementsprechend oder die Coronaverordnung vom 25.05.21 des Landes Niedersachsen. Es ist echt nicht schön, wenn man als Unternehmen aus einem und dem selben Haus keine korrekte Information bekommt. Mit freundlichen Grüßen Matthias Böhnsch, Friseurmeister Böhnsch - die Friseure
Pressestelle schrieb am 21.05.2021 um 14:27 Uhr:
Hallo @Thomas Lütjens, Danke für Ihre Nachricht! Der Bund regelt im Detail, wann und wie die „Notbremse“ gezogen werden muss und auch wann und wie sie wieder gelöst werden kann. So sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass der Inzidenzwert an mindestens fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 liegen muss, bevor am siebten Tag die Notbremse per Allgemeinverfügung gelöst werden kann. Maßgeblich ist hier allein der Wert, den das Robert-Koch-Institut (RKI) täglich unter www.rki.de/inzidenzen veröffentlicht! Erst nachdem das RKI heute (Freitag, 21. Mai 2021) früh für Lüchow-Dannenberg offiziell den fünften Tag in Folge einen Wert unter 100 vermeldet hat, stand verbindlich fest, dass ab Sonntag (Tag 7) erste leichte Lockerungen möglich sind. Einen längeren Vorlauf sieht das Infektionsschutzgesetz leider nicht vor. Und das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg als zuständige Behörde ist an diese Vorgaben gebunden. Viele Einzelhändler, viele Hobbysportler, Theaterleute und Gastronomen warten schon sehr lange ungeduldig auf die ersten Lockerungen. Gleichzeitig wird es vielen gehen wie Ihnen: sie werden ihre Betriebe, Einrichtungen und sonstige Angebote nicht ad hoc "von null auf hundert“ hochfahren können. Parallel dazu sind die Erwartungen der Gäste hoch. Das ist ein Dilemma, keine Frage. Ich wünsche Ihnen nichtsdestotrotz schöne Pfingsttage! Schöne Grüße aus dem Kreishaus!
Pressestelle schrieb am 21.05.2021 um 13:53 Uhr:
Hallo @Heike, die Zahl der Teilnehmenden ist im Erwachsenensport nicht begrenzt. Aber neben den 2 Metern Mindestabstand ist für jede Person eine Fläche von 10 Quadratmetern vorzusehen. Schöne Grüße aus dem Kreishaus, Jenny Raeder
Thomas Lütjens schrieb am 21.05.2021 um 13:42 Uhr:
Was ist blos los mit den Entscheidungsträgern in unserem Landkreis ? Die ganze Coronageschichte will ich hier jetzt nicht im einzelnen Erklären, kennt glaube ich auch jeder, aber bis vor ein paar Tagen gab es auf verschiedenen Platformen, auch hier, große exemplarische Rechnungen ob oder unter welchen Umständen zu Pfingsten eine Öffnung im Landkreis möglich wäre. Das Ergebnis war, wenn ich mich recht erinnere: Eine touristische Übernachtung wird nicht vor Dienstag möglich sein !! Genauso die möglichen Öffnungsstrategien für die Gastronomie! Fazit : Pfingsten keine Gäste. Sämtliche Reservierungen wurden Storniert, bzw. es wurde erst gar nicht Reserviert, weil keine festen Zusagen gemacht werden konnten ! Und jetzt, ohne vorherige Info, heisst es: So ihr dürft öffnen, Gäste aus allen Ländern kommt her. Natürlich stehen alle in den Startlöchern, aber das geht nicht innerhalb von ein paar Stunden. Mein Betrieb wird leider über Pfingsten noch geschlossen bleiben. Ich freue mich über die Möglichkeit unter gewissen Spielregeln wieder Gäste empfangen zu dürfen, aber diese komplett überstürzte Bekanntmachung, kann ich nicht verstehen und habe auch kein Verständnis dafür. Die Gäste werden jetzt Panikmäßig über unseren Landkreis herfallen. Ich hoffe das diese Entscheidung uns nicht wieder nach hinten werfen wird. Ich wünschen allen frohe Pfingsttage und bitte bleibt gesund.
Heike schrieb am 21.05.2021 um 13:20 Uhr:
Eine Nachfrage zur Sparte Erwachsenensport hätte ich noch. Liegt der Wert zwischen 35 und 100 oder noch besser wäre natürlich unter 35, welche Anzahl an getestete, voll geimpfte oder genesene Erwachsenen dürfen dann draußen kontaktlos Sport treiben? Das ist im Schaubild leider etwas unklar dargestellt. Danke für ihre Mühe.
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