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Geflügelpest auf dem Vormarsch: Landkreis Lüchow-Dannenberg bittet Geflügelhalter um besondere Vorsicht

Gänse im Grünen. Foto: Birgit Röhrs alias Hobbyknipse auf Pixabay.deSeit Mitte Oktober 2021 häufen sich in Deutschland wieder die Funde von Wildvögeln, die mit der hochansteckenden Variante des Aviären Influenzavirus (HPAIV), dem Erreger der Geflügelpest, infiziert sind. Inzwischen gibt es Fälle in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) stuft das Risiko einer Ausbreitung des Virus in seiner jüngsten Risikoeinschätzung vom 26. Oktober 2021 als hoch ein.

„Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist insbesondere im Nordosten entlang des Elbverlaufs ein beliebtes Wildvogelreservoir, hier rasten neben den regionalen Arten auch Zugvögel auf der Durchreise, die das Virus einschleppen und verbreiten können“, erklärt die Amtstierärztin des Landkreises Lüchow-Dannenberg Dr. Birgit Mennerich-Bunge. Aber auch die weiteren Teile des Kreisgebiets seien durch überfliegende Zugvögel, infiziertes heimisches Wassergeflügel sowie Aas fressende Greifvögel gleichermaßen gefährdet.

Die Halter von Geflügel sind darum aufgefordert, noch sorgfältiger als bisher auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten – „auch in Geflügel-Kleinhaltungen!“, mahnt die Amtstierärztin. Alle wichtigen Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen finden sich in einem Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

So ist bei erhöhten Tierverlusten im Bestand beispielsweise eine veterinärmedizinische Untersuchung einzuleiten, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Weitere Maßnahmen sind die wildvogelsichere Lagerung von Futter und Einstreu und sowie das Waschen der Hände und der Wechsel der Bekleidung vor Betreten des Stalls.

Sollten infizierte Tiere im Landkreis gefunden werden, ist eine Aufstallpflicht denkbar: „Es wird jedem Geflügelhalter geraten, sich bereits jetzt Gedanken zu der Unterbringung seiner Tiere im Seuchenfall zu machen“, erklärt Dr. Mennerich-Bunge. Eine „Risikoampel“ der Universität Vechta hilft den Tierhaltern bei Bedarf bei einer Einschätzung des Risikos für die eigene Haltung.

„Die Einhaltung der hygienischen Schutzmaßnahmen sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ebenso eine ordnungsgemäße Kadaverentsorgung über die Tierkörperbeseitigungsanstalt“, betont die Amtstierärztin. Nur so könne die Gefahr des Eintrags von Geflügelpestviren in die Bestände und das Töten von Bestandstieren verhindert werden. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

Spaziergänger, die tote Wildtiere entdecken, sollten dies schnellstmöglich dem Veterinäramt der Kreisverwaltung melden – mit einer möglichst genauen Beschreibung des Fundorts. Ganz wichtig: „Den Kadaver nicht anfassen!“ betont Dr. Mennerich-Bunge – auch wenn die derzeit festgestellten Virustypen bisher nicht beim Menschen nachgewiesen wurden.

Weitere Infos zur Geflügelpest bietet das Friedrich-Löffler-Institut unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest.

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung ist unter 05841 / 120-286 erreichbar.

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