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Vormundschaft

Können Eltern die elterliche Sorge nicht oder nur in Teilen wahrnehmen und ist keine andere Person aus dem Umfeld eines Kindes zur Übernahme der elterlichen Sorge vorhanden, kann dem Jugendamt diese Aufgabe vom Familiengericht oder in bestimmten Fällen auch allein kraft Gesetzes übertragen werden.

Das Jugendamt übernimmt dann die elterliche Sorge ganz (Vormundschaft) oder in Teilen (Pflegschaft). Das Jugendamt überträgt die Aufgabe einzelnen seiner Beschäftigten.

Das Team „Vormundschaften und Pflegschaften“ steht überdies für Fragen ehrenamtlicher Vormünder und Pfleger zur Verfügung.

Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 51 - Jugend-Familie-Bildung
Königsberger Str. 10
29439 Lüchow (Wendland)
Tel.: 05841 / 120-320 oder -345
E-Mail: bpv@luechow-dannenberg.de
 

 

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