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Grundsicherung/ Hilfen zum Lebensunterhalt

Oftmals reichen die Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt zu beantragen.

Grundsicherung

Anspruchsberechtigt sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht allein sicherstellen können und dauerhaft erwerbsgemindert, in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sind oder die Altersgrenze für den Bezug einer Altersrente erreicht oder überschritten haben.

Als Einkommen werden auch die Einkünfte und das Vermögen eines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners oder Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Bruttoeinkommen unter 100.000 € liegt.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Anspruchsberechtigt sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht allein sicherstellen können und vorübergehend voll erwerbsgemindert sind oder eine vorzeitige Altersrente erhalten, sofern sie nicht mit mindestens einer erwerbstätigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Als Einkommen werden auch die Einkünfte und das Vermögen eines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners oder Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt.

Wie kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?

Erforderlich ist zuerst ein Antrag. Das Antragsformular gibt es im Lüchower Kreishaus. Mit dem Antrag ist es seit Einführung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlich, dass einmalig eine Transparenzerklärung zur Datenerhebung eingeholt wird. Den Antrag und die Transparenzerklärung können Sie hier herunterladen:

Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
Vermieterbescheinigung
Transparenzerklärung

Dem Antrag sind immer Nachweise über die Wohnkosten bzw. die aufgewendeten Kosten für das Haus (Mietvertrag, Vermieterbescheinigung  Vordruck 5), Nachweis über die Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten), Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, Kontoauszüge der letzten drei Monate, aktuelle/r Rentenbescheid/e, Lohn-/Gehaltsnachweise, Vermögensnachweise, Bescheide über die Beitragshöhen zu privaten Hausrat- und Haftpflichtversicherungen (sofern solche Versicherungen bestehen), schriftliche Erklärung, wovon in den letzten Monaten gelebt wurde und (bei Rentnern) eine Bestätigung der Krankenkasse über die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beizufügen.

Für Weiterbewilligungsanträge ist folgender Vordruck zu nutzen:
Angaben zur Weitergewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Für einmalige Leistungen nutzen Sie bitte folgenden Antrag:
Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung

Für die Übernahme von Bestattungskosten nutzen Sie bitte folgenden Antrag:
Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten

Leistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragsstellung gewährt.
Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII), Drittes bzw. Viertes Kapitel
Internetlinks: www.bmbfsj.de und www.bmas.de

 

Ansprechpartner/in

Buchstaben A-Br
Kreishaus, Zimmer B 102
Telefon: 05841 120-215
Telefax: 05841 120-88-570
E-Mail: grusi@luechow-dannenberg.de

Buchstaben Bs-Ha
Kreishaus, Zimmer B 101
Telefon: 05841 120-224
Telefax: 05841 120-88-570
E-Mail: grusi@luechow-dannenberg.de

Buchstaben Hb-Lo
Kreishaus, Zimmer B 101
Telefon: 05841 120-203
Telefax: 05841 120-88-570
E-Mail: grusi@luechow-dannenberg.de

Buchstaben Lp-Ri
Kreishaus, Zimmer B 102
Telefon: 05841 120-202
Telefax: 05841 120-88-570
E-Mail: grusi@luechow-dannenberg.de

Buchstaben Ri-S
Kreishaus, Zimmer B 103
Telefon: 05841 120-216
Telefax: 05841 120-88-570
E-Mail: grusi@luechow-dannenberg.de

Buchstaben T-Z
Kreishaus, Zimmer B 103
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)
Telefon: 05841 120-207
Telefax: 05841 120-88-570
E-Mail: grusi@luechow-dannenberg.de

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