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Besondere Zeiten, besondere Maßnahmen: Betretungsverbote für „Hot Spots“ in Lüchow-Dannenberg am Osterwochenende

Das Coronavirus verbreitet sich weiterhin sehr dynamisch – und gefährdet die Gesundheit und das Leben insbesondere älterer Mitmenschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Die Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik sind darum unbedingt einzuhalten, warnt das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg. „Eine der effektivsten Verhaltensmaßregeln ist und bleibt das Abstandhalten“, betont Dr. Claudia Schulze, stellvertretende Amtsärztin. Umso wichtiger, dass dieser Sicherheitsabstand auch beim österlichen Spaziergang oder der Spazierfahrt gewahrt bleibt.

Auf Empfehlung des Landes und in enger Abstimmung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue hat das Gesundheitsamt darum jetzt ein Betretungsverbot für zwei Orte ausgesprochen, die als beliebte Anlaufstellen bei Einheimischen wie Gästen der Region gelten: die Stadtinsel Hitzacker und der Parkplatz und Aussichtsturm „Kniepenberg“. Diese Betretungsverbote gelten zunächst bis einschließlich Ostermontag – eine Verlängerung ist möglich.

Anwohner der Stadtinsel Hitzacker sowie deren Pflegekräfte und Verwandte, Freunde und Bekannte sind vom Betretungsverbot ausgenommen, sofern letztere sich auf Einladung der Anwohner auf der Stadtinsel aufhalten. Auch wer die Abhol- und Lieferdienste der gastronomischen Betriebe nutzen möchte, kann dies weiterhin tun. Und auch Einkäufe in den noch geöffneten Verkaufslokalen sind weiterhin möglich.

Warum dieser Eingriff? „Es hat sich gezeigt, dass bei dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Personen an Ausflugszielen und Naherholungsgebieten die notwendigen Abstandsregelungen regelmäßig nicht eingehalten werden“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Auch der Einsatz von Polizei und Ordnungskräften als milderes Mittel versprächen nicht den nötigen Erfolg. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass diese Anordnung von Vollzugsbeamten der Samtgemeinden und vor allem Polizeikräften überwacht und durchgesetzt wird. Wer sich nicht daran hält, muss unmittelbar mit erheblichen Ordnungsgeldern rechnen. Schwere Verfahren werden massive Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Die Allgemeinverfügung steht im Internet unter www.luechow-dannenberg zum Herunterladen zur Verfügung (unter Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen).