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Statement von Landrätin Dagmar Schulz: Impfstatus der Leitung des Gesundheitsamts Lüchow-Dannenberg (31.01.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg

In der vergangenen Woche wurde öffentlich bekannt, dass der seit dem 1. Januar 2022 für den Landkreis Lüchow-Dannenberg tätige Leitende Amtsarzt nicht gegen das Coronavirus geimpft ist.

Landrätin Dagmar Schulz:

„Natürlich ist das ein Problem und wirft viele Fragen auf – wie in vielen anderen Betrieben auch. Wie geht man als Arbeitgeber mit Mitarbeitenden und Führungskräften um, die sich nicht impfen lassen möchten? Einerseits ist die persönliche Entscheidung des Einzelnen zu respektieren. Andererseits haben diese Kolleginnen und Kollegen möglicherweise direkte Kundenkontakte. Oder sie haben – wie im Fall des Amtsarztes – aufgrund ihres dienstlichen Auftrags eine Vorbildfunktion.  

Wie alle anderen Arbeitgeber auch, hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg seit dem 24. November 2021 sicherzustellen, dass die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingehalten wird. Seitdem ist bekannt, dass der Amtsarzt bislang nicht gegen das Corona-Virus geimpft ist. Die Kreisverwaltung respektiert diese persönliche Entscheidung, solange sie keinen Einfluss auf die dienstliche Tätigkeit hat. Einem Mitarbeitenden zu kündigen, weil er oder sie nicht geimpft ist, ist rechtlich unzulässig. Wenn die Regelungen der einrichtungsbezogenen Impflicht zum 15. März greifen, mag dies anders aussehen. In Gesprächen hat der Amtsarzt mitgeteilt, dass er sich mit dem neuen Impfstoff Novavax impfen lassen werde. Dieser wird voraussichtlich Ende Februar zur Verfügung stehen.

Nach allem, was wir wissen, bleibt die Impfung das Mittel der Wahl, um die Pandemie zu beenden. Ich selbst bin dreifach geimpft und ermuntere auch meine Mitarbeitenden ausdrücklich dazu. Die Kreisverwaltung hat wiederholt – zuletzt Mitte Januar 2022 – Impftermine eigens für die Belegschaft organisiert. Zum 20. Januar 2022 waren fast 95 Prozent der Landkreis-Mitarbeitenden vollständig geimpft. Bereinigt durch die mit dem Johnson und Johnson Impfstoff geimpften Mitarbeitenden (diese gelten seit dem 15. Januar 2022 als nicht vollständig geimpft) beträgt die Impfquote rund 93 % Prozent. Viele haben zudem bereits eine Booster-Impfung erhalten.“

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