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Geflügelpest: Virus bei zwei Bussarden in Lüchow-Dannenberg bestätigt – kreisweite Aufstallungspflicht bleibt bestehen (01.02.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 27/2022)

Huhn. Foto: Capri23auto auf pixabay.dePicken und Scharren unter freiem Himmel? Seit dem 10. Januar 2022 ist das dem Federvieh im Landkreis Lüchow-Dannenberg verwehrt. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat eine kreisweite Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen angeordnet. Dass es richtig war, diese Maßnahme nicht nur für den Bereich an der Elbe umzusetzen, sondern kreisweit, zeigen jetzt bestätigte Infektionen bei zwei Bussarden.

Das erste erkrankte Tier wurde bereits am 4. Januar in einem privaten Garten im Lüchower Stadtgebiet entdeckt, am 11. Januar bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) mittels einer Gensequenzierung das hochansteckende HP5N1-Virus. Das Tier war bereits stark geschwächt und musste von den Mitarbeitenden des Veterinäramts der Kreisverwaltung erlöst werden. Der zweite Bussard wurde verendet bei Prießeck aufgefunden. Die Bestätigung vom FLI ging vergangenen Freitag (28. Januar 2022) im Lüchower Kreishaus ein.

„Infizierte Greifvögel sind stets ein Indiz dafür, dass das Geschehen in der Beutepopulation weiter verbreitet ist als offensichtlich erkennbar“, erklärt Dr. Birgit Mennerich-Bunge vom Veterinäramt. „Es ist also weiterhin besondere Aufmerksamkeit geboten.“ Das Veterinäramt hat zudem Kenntnis von zwei weiteren verdächtigen Bussarden im Raum Lüchow. Diese konnten nicht getestet werden: das eine Tier war zu stark verwest, das andere zeigte deutliche Auffälligkeiten, konnte aber wegfliegen.

„Die Geflügelhalter haben das Aufstallungsgebot insgesamt gut angenommen und umgesetzt“, informiert Mennerich-Bunge. “Nach den Erfahrungen der Vorjahre war die Mehrheit der Geflügelhalter bereits auf diese Maßnahme eingestellt und hat frühzeitig Vorkehrungen getroffen.“ Wichtig ist die behördlich angeordnete Aufstallung insbesondere für Biogeflügelhalter: Denn obwohl die Tiere vorübergehend drinnen gehalten werden müssen, bleibt der Biostatus erhalten. Bei freiwillig vorgenommenen Aufstallungen gilt dies nicht.

Wer einen verendeten Wasservogel findet, sollte den Fund dem Veterinäramt melden unter Tel. 05841 / 120-286 oder per E-Mail an veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de. Und: Wildvögel oder ihre Ausscheidungen bitte nicht berühren!

Die wichtigsten Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung und zur Aufstallungspflicht allgemein gibt es auf der Website des Landkreises unter www.luechow-dannenberg.de/veterinaerwesen.

 

Hintergrund

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Gibt es einen positiven Befund im Bestand, müssen ausnahmslos alle Tiere des Bestandes getötet werden. Zudem werden die Geflügelhalter in einem Radius von mindestens 10 Kilometer um den Ausbruchsort erheblichen Verbringungseinschränkungen unterworfen. Mit besonderen Biosicherheitsmaßnahmen, die die Geflügelhalter einzuhalten haben, und einem vorsorglichen Aufstallungsgebot sollen diese schwerwiegenden Folgen vermieden werden. Insbesondere dürfen keine verendeten Hausgeflügel einfach in der Natur entsorgt werden. Bei Auffälligkeiten im Bestand, wie beispielsweise erhöhten Verlusten, einer verminderten Legeleistung, kranken Tieren, ist unverzüglich der Haustierarzt zur Abklärung hinzuzuziehen.

Nähere Informationen zur Geflügelpest, inklusive einer fortlaufend aktualisierten Risikoeinschätzung, bietet das Friedrich-Löffler-Institut auf seiner Website unter www.fli.de.

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