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„Ehrenamt ist Gold wert“ – Beantragung der Ehrenamtskarte (14.02.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 34/2022)

Sie hat das Format einer EC-Karte und wird doch von keinem Bankautomaten der Welt akzeptiert: die gemeinsame Ehrenamtskarte der Bundesländer Niedersachsen und Bremen gilt als Anerkennung für langjähriges, freiwilliges Bürgerengagement. Landrätin Dagmar Schulz möchte auf die Möglichkeit der Beantragung für Ehrenamtliche aufmerksam machen.

„Geld kann man mit ihr nicht ziehen", sagt Landrätin Dagmar Schulz „ihre Inhaber sind dafür aber ‚Gold wert’. Es ist mehr als ein Job oder ein Posten. Es geht nicht ums Geld, sondern um die Sache. Unzählige Menschen engagieren sich in sozialen Organisationen, wie zum Beispiel den Tafeln, beim DRK und anderen Hilfsorganisationen, in den Museen, bei Naturschutzorganisationen wie beispielsweise dem NABU, in der Hospizarbeit, im Bereich der Schwimmbäder und bei den Sportvereinen, in der Feuerwehr, in Kulturvereinen, dem Onkologischen Netzwerk, bei Freizeitvereinen wie dem Angeln oder dem Hobby des Briefmarkensammelns, in Bürgerstiftungen, in der Politik und bei Parteien oder in der Verbandsarbeit für Interessengruppen wie zum Beispiel der Landwirtschaft. Dieser kleine Ausschnitt zeigt die Vielfältigkeit des Ehrenamtes und die außerordentliche Bedeutung für unsere Gesellschaft. „Wir alle müssen die Ehrenamtlichen mehr schätzen und würdigen“, so Landrätin Schulz weiter.

An Menschen, die sich in ihrer Freizeit herausragend für das Gemeinwohl engagieren, wird die Ehrenamtskarte der Länder Niedersachsen und Bremen bereits seit 2009 auch vom Landkreis Lüchow-Dannenberg ausgegeben. „Sie stellt ein kleines Dankschön an alle dar, die viele Stunden freiwillig und unentgeltlich für unser Gemeinwesen arbeiten und sich damit für uns alle einsetzen“, erläutert Landrätin Schulz. „Neben dieser persönlichen Wertschätzung ist es aber auch notwendig, das Ehrenamt sachlich und fachlich zu unterstützen. Daran muss noch intensiv gearbeitet werden“, erklärt Schulz weiter.

Wer die Ehrenamtskarte erhält, genießt in Niedersachsen und Bremen eine Reihe von Vergünstigungen bei öffentlichen wie privaten Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen. "Ich wünsche mir noch mehr Partner aus dem privaten Bereich, die mit ihrem Entgegenkommen den eigentlich unbezahlbaren Wert freiwilligen Engagements honorieren", sagt Landrätin Dagmar Schulz. Welche Partner aktuell Vergünstigungen gewähren, kann unter www.freiwilligenserver.de eingesehen werden.

Wer eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von wenigstens fünf Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr leistet und dies bereits seit mindestens drei Jahren macht, kann die Karte beantragen. Inhaberinnen oder Inhaber einer Juleica (JugendleiterCard) unter 21 Jahren, die das freiwillige Engagement mindestens seit einem Jahr ausüben, können ebenfalls die Karte beantragen. Die ehrenamtliche Tätigkeit kann in Niedersachsen oder außerhalb davon erfolgen.

Die Ehrenamtskarte der Länder Niedersachsen und Bremen wird über den Landkreis Lüchow-Dannenberg verliehen und ausgegeben, sie ist nicht übertragbar. Der Antrag für die Ehrenamtskarte kann über ein Online-Formular unter www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte/beantragung ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre.

 

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