Ansprechpartner & mehr

Pressemitteilungen

Positives Testergebnis? Gesundheitsamt weist auf Vorgaben zum Absondern hin (25.02.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 47/2022)

Aufgrund einer langsamen rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens in Niedersachsen hat das Land eine schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen mit der neuen Corona-Verordnung beschlossen. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg zeigt sich hingegen derzeit der landesweite Trend noch nicht. „Die aktuellen Infizierten-Zahlen im Landkreis zeigen deutlich, dass wir uns derzeit noch „auf“ der vierten Welle befinden“, so Landrätin Dagmar Schulz.  

Der Aufwand in der Fallbearbeitung steigt, die Zeit für die individuelle Betreuung der einzelnen Betroffenen sinkt. „Wir müssen aufgrund der hohen Auslastung in der Fallbearbeitung momentan Prioritäten in unserer täglichen Arbeit setzen. Im Moment ist das wichtigste, beim Eingang der Labormeldungen die Betroffenen schnellstmöglich über ihre Corona-Ansteckung zu informieren. Schon das nimmt bei derzeit über 100 neuen Fällen pro Tag sehr viel Zeit in Anspruch“, erläutert Landrätin Schulz.

Für die Ermittlung von engeren Kontaktpersonen ist das Gesundheitsamt auf die Mithilfe und die Eigenverantwortung der infizierten Personen angewiesen. In diesem Zusammenhang weist das Gesundheitsamt auf die bestehende Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung hin. Demnach sind Personen, die einen Selbsttest durchgeführt oder eine Schnelltest durchführen lassen haben und dabei ein positives Testergebnis erhielten, verpflichtet, sich zunächst abzusondern. Diese Pflicht gilt unabhängig von einer Anordnung des Gesundheitsamtes. Zudem haben entsprechende Personen sich unverzüglich einer PCR-Testung zu unterziehen und sind verpflichtet, die Behörde über das Ergebnis des PCR-Testung zu informieren.

„Wer nach einem positiven PCR-Test dann seine eigenen Kontakte informiert, kann dem Gesundheitsamt eine Menge Arbeit abnehmen und sorgt gleichzeitig dafür, dass der eigene Familien- und Freundeskreis sich selbst schnell einem Test unterziehen kann, um Gewissheit um eine mögliche Ansteckung zu erhalten“, macht Landrätin Schulz deutlich.

Der Landkreis appelliert an die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass das Gesundheitsamt telefonisch ggf. derzeit schlechter zu erreichen ist und weist daraufhin, dass in vielen Fällen die Anrufenden ihre Anliegen auch ganz unkompliziert selbst recherchieren können. Das Land Niedersachsen bietet unter Alltag in Zeiten des Coronavirus – Antworten auf häufig gestellte Fragen | Portal Niedersachsen umfangreiche Informationen, die zu einer Vielzahl von Fragen die passenden Antworten liefern und über die aktuellen Regeln gut aufklären.

 

 

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?

Kommentar zum Artikel erstellen

Hiermit akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung:*

Bitte akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung.


Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich - ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten. Die angegebenen Daten werden an die jeweils sachlich zuständige Mitarbeiterin / den jeweils sachlich zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 3 NDSG. Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung oder eines sich anschließenden Verwaltungsverfahrens.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
Formular captcha