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Ab 16. März 2022: Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen gilt auch in Lüchow-Dannenberg (10.03.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 59/2022)

Mehr als 96 Prozent der Ärztinnen und Ärzte, der Pflegekräfte und anderer Beschäftigter im medizinisch-pflegerischen Bereich in Lüchow-Dannenberg ist gegen Covid-19 geimpft. Dies ist ein erstes Zwischenergebnis einer Abfrage, die das Gesundheitsamt des Landkreises Lüchow-Dannenberg aktuell durchführt. Hintergrund ist die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“, die am 16. März 2022 bundesweit in Kraft tritt.

Insbesondere zum Schutz alter und vorerkrankter Menschen tritt am 16.März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Foto: geralt auf pixabay.de„Wir müssen uns um die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Lüchow-Dannenberg in den meisten Bereichen also keine Sorgen machen“, sagt die stellvertretende Leiterin des Fachdienstes Gesundheit Janika Waaschke. „Wenn ab Mitte nächster Woche nur noch geimpfte oder genesene Personen in der Pflege oder im Gesundheitswesen arbeiten dürfen, sollte das in Lüchow-Dannenberg zu keinen größeren Engpässen führen.“ Schwierigkeiten könne es lediglich im Bereich der Geburtshilfe geben.

Ab 16. März sind die Leitungen der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen ihre Mitarbeitenden zu melden, die nicht oder unzureichend geimpft sind oder bei denen Zweifel an der Echtheit ihres Nachweises bestehen. „Derzeit gilt als vollständig immunisiert, wer doppelt geimpft oder aber geimpft und genesen ist sowie ungeimpfte Personen, die eine Infektion durchgemacht haben für ein Zeitfenster vom 28. Tag nach der Testung bis zum 90. Tag“, erklärt Waaschke. Die Resonanz auf die kommenden Impfpflicht sei bei vielen Heimleitungen positiv. „Um ihre Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen, hoffen die meisten auf eine klare Durchführung.“

Das Land hat für die Meldungen eigens ein landesweites digitales Portal namens „Mebi“ (Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht) eingerichtet, das auch die Einrichtungen und Unternehmen Lüchow-Dannenberg für ihre Meldungen nutzen müssen. Das weitere Verfahren im Gesundheitsamt folgt einem mehrstufigen Prinzip: Geht im Gesundheitsamt eine Meldung ein, wird die betreffende Person zunächst aufgefordert, einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein Attest vorzulegen. Bleibt der Nachweis aus, bietet ein mehrköpfiges Fachteam des Gesundheitsamts ein Beratungsgespräch an. Zeigt die Person keine Bereitschaft zur Mitwirkung, kann das Gesundheitsamt schließlich als letztes und schärfstes Mittel ein Tätigkeits- und Betretungsverbot aussprechen. Diese Entscheidung wird immer im Einzelfall getroffen. Sind Mitarbeitende einer Kreisverwaltung von der Impfpflicht betroffen, ist nach Vorgaben des niedersächsischen Gesundheitsministeriums der jeweilige Landkreis selbst für die Überprüfung zuständig. „Inwiefern ein Tätigkeits- und Betretungsverbot arbeitsrechtliche Konsequenzen hat, liegt allerdings in der Entscheidung des Arbeitgebers – nicht des Gesundheitsamts“, betont Janika Waaschke.

Die Meldung ist ausschließlich über das digitale Meldeportal www.mebi-niedersachsen.de möglich. Meldungen, die per E- Mail oder auf dem Postweg eingehen, werden nicht berücksichtigt. Anwenderhinweise für Einrichtungen und Unternehmen finden Sie HIER.

Hintergrund:

Vor dem Hintergrund weiterhin sehr hoher Infektionszahlen und dem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe insbesondere für Menschen, die in Heimen leben oder im Krankenhaus behandelt werden, hat der Bundestag im Dezember 2021 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Diese gilt unter anderem für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsdiensten, Gesundheitsämtern, Pflegeeinrichtungen, Behinderten-Werkstätten, ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste und Beförderungsdiensten. Auch selbstständig Tätige fallen unter die Impfpflicht. Das Infektionsschutzgesetz regelt die Details.

Bis Mittwochnachmittag (9. März 2022) hatte das Gesundheitsamt im Lüchower Kreishaus 143 Einrichtungen und Unternehmen zum Impfstatus ihrer Mitarbeitenden befragt. Dies entspricht etwa einem Drittel aller Einrichtungen, für die die Impfpflicht zukünftig gelten wird. Von den 1.433 Beschäftigten, zu denen das Gesundheitsamt bis jetzt Informationen hat, sind 57 nicht geimpft, 3 erstgeimpft, 21 genesen.

 

Kommentare zum Inhalt
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Pressestelle schrieb am 14.03.2022 um 09:46 Uhr:
Hallo @Olaf Stüder, der Landkreis wird unter Beachtung der Gesetzeslage die notwendigen Schritte einleiten. Eine weitergehenden Aussage betreffend Personalien von Mitarbeitenden kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Grüße aus dem Kreishaus, Anne Beckmann.
Olaf Stüder schrieb am 14.03.2022 um 08:42 Uhr:
Ich bin für die Impfpflicht. Gilt diese Impfpflicht auch für den ungeimpften Chef des Gesundheitsamtes, oder wurde der mittlerweile ausgetauscht?
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