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Corona: Zutritt zu Kreis- und Samtgemeinde-Verwaltungen in Lüchow-Dannenberg bleibt eingeschränkt (21.03.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 70/2022)

Der Zutritt zum Kreishaus in Lüchow und den Samtgemeinde-Verwaltungen in Dannenberg, Gartow und Lüchow bleibt auch weiterhin beschränkt. Angesichts eines unverändert sehr dynamischen regionalen Infektionsgeschehens haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinden sich darauf verständigt, die 3 G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) und die Vorab-Terminvereinbarung für ihre Verwaltungshäuser beizubehalten. Unverändert gilt zudem in allen Häusern die Pflicht, Mund und Nase mit einer OP- oder FFP2-Maske zu bedecken.

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