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Corona nicht zu locker nehmen - Bundesgesetz ungenügend - Team Vorsicht muss jetzt handeln. - Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Daniela Behrens (22.03.2022)
Presseinformation des Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Aktuelle Stunde des Niedersächsischen Landtages am 22.03.2022, TOP 5a

- Es gilt das gesprochene Wort -

„Die Freiheit rücksichtslos zu sein" - so titelte das Wissenschaftsmagazin „Riffreporter" in der Berichterstattung über das neue Infektionsschutzgesetz. Mit dem Gesetz werden mit Ausnahme von wenigen Pflichten zum Maskentragen die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen beendet.

Gestern haben wir in Niedersachsen über 27.000 neue Infektionen bei den Gesundheitsämtern registriert. 28 weitere Todesfälle sind in Niedersachsen zu den 7.800 hinzugekommen. Die 7-Tages-Inzidenz hat den Rekordwert von 1.810,9 erreicht.

Schaut man auf die europäische Inzidenzkarte ist ganz Deutschland ein Hotspot. Die Infektionsgefahr ist sehr groß. Wir haben viele Beschäftigte in Quarantäne. Ich höre das aus dem Gesundheitsbereich, aus den Unternehmen und aus anderen Bereichen.

„Hotspots" definiert man aber im Sinne des neuen Infektionsschutzgesetzes nicht nur anders, nämlich harmloser, sondern man sorgt sogar noch dafür, dass auf Landesebene keine gesundheitsschützenden Maßnahmen ergriffen werden.

Unserer Ministerpräsident Stephan Weil hat das Gesetz daher passend als „Hotspot-Verhinderungsregelung" beschrieben. Er hat Recht.

Angesichts der unzureichenden Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz hätte die Landesregierung eigentlich den Vermittlungsausschuss angerufen. Darauf haben wir verzichtet, denn dann wären ab dem 20. März gar keine Corona-Schutzmaßnahmen mehr zulässig gewesen. Das hätte also nicht zu mehr, sondern weniger Schutz für die Bevölkerung geführt.

Das neue Infektionsschutzgesetz stellt Anforderungen, die man nur in Notlagen erfüllen kann. Die Länder sind zur Untätigkeit verdammt. Und deswegen, liebe Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, kann auf Landesebene nicht geheilt werden, was der Bund explizit ausschließt. Der Landtag kann keine Grundlage schaffen, die das Bundesgesetz nicht vorsieht.

Als „Team Vorsicht" haben wir in Niedersachsen jedes rechtliche Instrument genutzt. Der Bund nimmt uns aber mit der Neuregelung den Ländern bewährte Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie aus der Hand. Nach Ablauf der Übergangsfrist zum 3. April lässt die neue Fassung des Infektionsschutzgesetzes nur in Hotspots weiterhin erforderliche Schutzmaßnahmen zu. Nur in diesen Hotspots sind dann z. B. allgemeine Masken- und Abstandspflichten oder Zugangsbeschränkungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr möglich.

Hotspots kommen allerdings dann zum Tragen, wenn eine „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage vorliegt", so explizit der Gesetzestext. Damit ist gemeint die Ausbreitung einer gefährlichen Virusvariante oder der Anstieg von Infektionszahlen und - ganz wichtig - zusätzlich eine Überlastung der Krankenhäuser.

Die Überlastung der Krankenhäuser misst sich an der Hospitalisierungsrate (also wie viele Menschen sind wegen Corona im Krankenhaus) und an der Belegung der Intensivbetten. Wir haben derzeit keine Überlastung der Krankenhäuser.

Aktuell haben wir 1.471 Covid19-Patienten (15,5) auf unseren Normalstationen und 158 (6,7%) auf den Intensivstationen.

Wir haben zwar eine hohe Anzahl von Beschäftigen in den Krankenhäusern, die wegen COVID-19 ausfallen, weil sie in Quarantäne oder Isolation sind. Aber auch das führt nicht zu einer - wie im Infektionsschutzgesetz genannten - Überlastung der Krankenhäuser.

Uns bleibt also nur, auf die eingetretene Überlastung der Krankenhäuser zu reagieren. Vorsorge ist nicht mehr möglich. Ich halte das für falsch - aber das ist die Lage.

Der Landtag kann sicher sein, dass wir das, was in unserer Hand liegt, mit aller Konsequenz tun.

Wir werden die Impfkampagne weiter vorantreiben. Unsere Mobilen Impfteams in den Kommunen bleiben den Sommer über am Start und unsere Werbekampagne wird weiterhin für die lebenswichtige Impfung werben.

Wir haben durch das IVENA-System die Lage in unseren Krankenhäusern im Blick. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern nutzt Niedersachsen nicht die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz des RKI, sondern berechnet diese aufgrund der Angaben der Krankenhäuser in der sogenannten „IVENA-Sonderlage" selbst.

Alle niedersächsischen Krankenhäuser melden über das IVENA-System täglich die Anzahl der mit COVID neu aufgenommenen Patientinnen und Patienten.

Um den Wert der Hospitalisierungsinzidenz zu berechnen, wird die Zahl aller Neuaufnahmen mit COVID der vergangenen sieben Tage addiert und auf die Quote pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner umgerechnet. Dadurch ergibt sich ein guter Überblick über die Belastung der Krankenhäuser insgesamt

Und wir werben für Vorsicht und Achtsamkeit im alltäglichen Leben. Mund-Nasen-Bedeckung, regelmäßiges Testen - gerade beim Kontakt mit gefährdeten Menschen - sowie Abstand und Hygiene sind wichtige Verhaltensweisen, die weiterhin sehr notwendig sind.

Abschließend - meine Damen und Herren Abgeordnete - können Sie sicher sein, sowie wir eine Chance sehen, eine rechtssichere Hotspotregelung für Niedersachsen zu schaffen, werden wir das tun. Derzeit gibt es diese Chance nicht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit."

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