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Vierbeiner im Fluchtgepäck: Landkreis Lüchow-Dannenberg sucht Unterkünfte für Mensch und Tier oder Tier-Paten (01.04.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 84/2022)

Der Krieg in der Ukraine zwingt viele Familien, ihr Zuhause fluchtartig verlassen. Um das geliebte Haustier nicht einem ungewissen Schicksal zu überlassen, habe manche Geflüchtete auch Katze, Hund oder Frettchen dabei. In den Ankunftszentren, wie aktuell beispielsweise in der Turnhalle am Gymnasium Lüchow, können jedoch keine Tiere beherbergt werden.

Gesucht: Unterkünfte für Geflüchtete mit Haustier und Tier-Paten. Foto: Stocksnap auf pixabay.deUm die Geflüchteten und ihr Haustier im Idealfall nicht voneinander zu trennen, sucht der Landkreis Lüchow-Dannenberg nun gezielt nach Menschen, die Unterkünfte für Mensch und Tier anbieten können oder die alternativ bereit sind, für eine gewisse Zeit eine „Patenschaft“ für ein Tier zu übernehmen.

„Allerdings ergeben sich daraus auch einige Pflichten“, erklärt Amtstierärztin Dr. Birgit Mennerich-Bunge. Denn auch wenn das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das Risiko für eine Tollwutinfektion beispielsweise als sehr gering einschätze, sei der Erreger in der Ukraine in den vergangenen Jahren noch gelegentlich bei ungeimpften Hunden und Katzen aufgetreten. „Normalerweise gelten für Tiere bei der Einreise in die EU darum strenge seuchenrechtliche Bestimmungen. Vor dem Hintergrund des Krieges wurden diese vorübergehend gelockert.“

Tiere dürfen aktuell ohne Dokumente sowie Identifizierung und Impfung nach Deutschland einreisen. „Sie müssen sich allerdings einer Quarantäne unterziehen, bis nach einer nachgeholten Impfung ein ausreichender Tollwutschutz erreicht ist“, erklärt die Amtsärztin. „Für Privatpersonen mit Haustier ist ausnahmsweise eine ‚vereinfachte Hausquarantäne‘ zugelassen.“

Dr. Birgit Mennerich-Bunge erklärt das Verfahren: „Einreisende Flüchtlinge oder die Tier-Paten sollten das Haustier umgehend einem Haustierarzt vorstellen. Dieser untersucht den Hund oder die Katze zunächst hinsichtlich des allgemeinen Gesundheitszustandes. Ist kein Impfschutz gegen Tollwut nachweisbar, muss das Tier unverzüglich gekennzeichnet und geimpft und dann für drei Wochen in Hausquarantäne mit angeleinten Auslauf so gehalten werden, dass es keinen Kontakt zu anderen Tieren hat und Menschen nicht beißen kann. Im Anschluss stellt der Tierarzt wird über eine Titerbestimmung fest, ob das Tier einen belastbaren Impfschutz aufgebaut hat. Das Veterinäramt wird über die Maßnahmen informiert.“ Den Tierärzten liegen entsprechende Merkblätter mit ukrainischer Übersetzung vor.

Mehrere Merkblätter zum Umgang mit mitgebrachten Heimtieren und zur Absonderung stehen auch in Ukrainisch auf der Website des Landkreises zur Verfügung unter www.luechow-dannenberg.de/ukrainehilfe (unter „Haustiere“).

Wer Geflüchteten mit Haustier eine Unterkunft mit den nötigen Voraussetzungen für eine Hausquarantäne bieten kann oder eine Patenschaft für ein Tier übernehmen möchte, kann sich per E-Mail an das Veterinäramt der Kreisverwaltung wenden unter veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend per Pressemitteilung und auf seiner Website über Hilfen für Flüchtlinge aus der Ukraine: www.luechow-dannenberg.de/ukrainehilfe.

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