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Corona: Ab Montag neue Zutritts-Regelungen zu Kreis- und Samtgemeinde-Verwaltungen in Lüchow-Dannenberg (01.04.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 87/2022)

Ab Montag, den 4. April 2022, können Besucherinnen und Besucher die Dienstgebäude der Kreisverwaltung sowie die Dienstgebäude der Samtgemeinde-Verwaltungen in Dannenberg, Gartow, Lüchow und Clenze wieder ohne Impf-,Test- oder Genesenennachweis betreten. Die 3G-Nachweispflicht entfällt somit vollständig.

Unverändert gilt in allen Häusern die Pflicht, Mund und Nase mit einer OP- oder FFP2-Maske zu bedecken. Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen. Besucherinnen und Besucher werden außerdem darum gebeten, auf entsprechende Abstände zu anderen Personen zu achten.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinden haben sich darauf verständigt, dass die im Zuge der Pandemie eingeführte Pflicht zur Terminvereinbarung grundsätzlich ebenfalls ab Montag entfällt. „Aufgrund guter Erfahrungen regen wir an, die Kreis- und Samtgemeinde-Verwaltungen weiterhin nur mit Termin aufzusuchen“, informiert Landrätin Dagmar Schulz.

„Die Mitarbeitenden der Verwaltungshäuser können sich durch die vorherige Terminvereinbarung individuell auf den Termin vorbereiten, was für Bürgerinnen und Bürger zu einer Reduzierung von Warte- und  Bearbeitungszeiten führt, auch werde so sichergestellt, dass die zuständigen Mitarbeitenden im Hause sind, außerdem könne bereits im Vorfeld bei der Terminvereinbarung darüber informiert werden, welche Unterlagen mitzubringen sind. Auch so werden unnötige Folgetermine vermieden“ ergänzt die Landrätin weiter.

Um Beachtung wird gebeten:

Eine Terminvergabe für Dienstleistungen der KFZ-Zulassungsstelle sowie der Führerscheinstelle des Kreishauses ist weiterhin erforderlich. Auch bleibt es bei der Notwendigkeit der vorherigen Terminvergabe in der Ausländerbehörde und im Sozialamt des Landkreises.

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