Ansprechpartner & mehr

Pressemitteilungen

Gelockerte Corona-Regeln im Kreishaus Lüchow und in den Samtgemeinde-Verwaltungen (25.05.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM129/2022)

Ab dem 27. Mai 2022 können Bürgerinnen und Bürger auch ohne vorherige Terminvereinbarung das Kreishaus in Lüchow betreten. Davon ausgenommen sind die KFZ-Zulassungs- und die Führerscheinstelle, das Sozialamt und die Ausländerbehörde. Die Regulierung des Zugangs und die Vermittlung der Bürgerinnen und Bürger an die Sachbearbeiterinnen und Sacharbeiter erfolgt über den Informationsschalter im Foyer. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Kreisverwaltung grundsätzlich, vorab einen Termin zu vereinbaren. Dies empfehlen auch die drei Samtgemeinden (Elbtalaue, Gartow, Lüchow), Besucher werden gebeten sich an der Pforte zu melden. Die Verwaltungen sind grundsätzlich geöffnet. Teilweise gibt es aber auch in den Samtgemeinden Ausnahmen, so ist etwa für einen Besuch der Bürgerbüros in Lüchow und Clenze weiterhin ein Termin nötig.

Für Besuche in den Verwaltungen ist keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr vorgeschrieben. Mitarbeitenden, Bürgerinnen und Bürgern wird aber empfohlen, eigenverantwortlich eine Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen zu tragen und den Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und die allgemeinen Hygieneregeln umzusetzen.

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?

Kommentar zum Artikel erstellen

Hiermit akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung:*

Bitte akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung.


Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich - ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten. Die angegebenen Daten werden an die jeweils sachlich zuständige Mitarbeiterin / den jeweils sachlich zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 3 NDSG. Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung oder eines sich anschließenden Verwaltungsverfahrens.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
Formular captcha