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Ukrainische Führerscheine in Deutschland nur sechs Monate gültig - nach Jahresfrist müssen auch Fahrzeuge umgemeldet werden (31.05.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 131/2022)

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in Deutschland mit dem Auto unterwegs sind, müssen ihre Fahrerlaubnis spätestens sechs Monate, nachdem sie einen festen Wohnsitz haben, umschreiben lassen. Darauf macht das Straßenverkehrsamt des Landkreises Lüchow-Dannenberg aufmerksam.

Der Antrag auf Umschreibung sollte möglichst frühzeitig vor Ablauf der sechs Monate gestellt werden. Es sind außerdem eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen. Die Ausbildung für die Prüfung fällt allerdings weniger umfangreich aus als bei Fahranfängern. Die theoretische Prüfung kann nicht nur in Deutsch, sondern beispielsweise auch in Russisch oder Englisch abgelegt werden. Nähere Informationen zum Prozedere gibt es bei den Fahrschulen, über diese läuft auch die Antragstellung, oder beim Straßenverkehrsamt unter der E-Mail fahrerlaubnis@luechow-dannenberg.de.

Sobald abzusehen ist, dass Deutchland dauerhafter Aufenthaltsort bleiben wird, muss zudem das eigene ukrainische Fahrzeug umgemeldet werden. Spätestens ist dies ein Jahr nach der Ankunft in Deutschland erforderlich. Bis zur Ummeldung muss die „Grüne Karte“ (die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr) mitgeführt werden. Mit dieser wird der Versicherungsschutz nachgewiesen. Für die Ummeldung sind neben den ukrainischen Fahrzeugpapieren und der „Grünen Karte“ diverse weitere Unterlagen einzureichen. Nähere Auskünfte gibt es in der KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung unter Tel. 05841 / 120-700, per E-Mail an kfzzul@luechow-dannenberg.de und in Kürze auch auf der Website des Landkreises unter www.luechow-dannenberg.de/ukrainehilfe.

Weitere Informationen: 

Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen dazu, wie Sie für Ihr Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und Ihr Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Deutschland hier zulassen lassen, also ein deutsches Kennzeichen erhalten.

Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (deutsch)

Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer  (englisch)

Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (ukrainisch)

 

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