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Geänderte Leistungsansprüche für Geflüchtete aus der Ukraine (03.06.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM137/2022)

Durch den Rechtskreiswechsel gelten seit dem 1. Juni andere Leistungsansprüche für Menschen, die aus der Ukraine vor dem Krieg flüchten. Bisher war nach dem Asylbewerberleistungsgesetz der Landkreis Lüchow-Dannenberg zuständig, seit Juni erhalten die Menschen nun Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II). Ansprechpartner für die Grundsicherung ist jetzt das Jobcenter.

Durch den Rechtskreiswechsel können die geflüchteten Menschen selbst für sich in ganz Niedersachsen Wohnraum suchen. Sollten Menschen dann von Obdachlosigkeit bedroht sein, sind die Samtgemeinden im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Unterbringung zuständig.

Das Ankunftszentrum in Lüchow wird vorübergehend noch bis Ende Juni vom Landkreis und dem DRK weiterbetrieben. „Damit haben die aus der Ukraine geflohenen Menschen auch weiterhin die Möglichkeit, das Ankunftszentrum als Unterkunft zu nutzen“, sagt Landrätin Dagmar Schulz. In diesen Fällen handelt es sich jetzt um eine freiwillige Leistung des Landkreises. Der Landkreis wird mit den Samtgemeinden bei der Wohnraum-Akquise zusammenarbeiten.

Nach dem Rechtskreiswechsel, also den neu geordneten Zuständigkeiten, befürchten zahlreiche Landkreise in Niedersachsen, dass sich die Situation für die Menschen aus der Ukraine verschlechtern könnte. Der niedersächsische Landkreistag (NLT) erwartet von Ministerpräsident Stephan Weil „dass das Land Niedersachsen unsere kommunalen Krisenaufwendungen verlässlich und fair erstattet. Das gilt aktuell für das unbürokratische Engagement für die Vertriebenen aus Ukraine.“ Im NLT sind 36 Landkreise und die Region Hannover vertreten. 

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