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EU erkennt ukrainische Führerscheine an (25.07.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM185/2022)

Europaweit werden alle von der Ukraine ausgestellten gültigen Führerscheine anerkannt. Der Führerschein muss demnach nicht nach sechs Monaten umgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist neben dem ukrainischen Führerschein ein vorliegender Schutzstatus. Diesen erhalten geflüchtete Menschen aus der Ukraine, nachdem sie sich bei der Ausländerbehörde des Landkreises registriert haben. Die Anerkennung des Führerscheins gilt für die Dauer des Schutzstatus des Führerscheininhabers / der Führerscheininhaberin, längstens jedoch bis zum 06. März 2025, oder für die Gültigkeitsdauer des Führerscheins.

In diesen Fällen ist weder von den Fahrerlaubnisbehörden noch von den Betroffenen etwas zu veranlassen.

Hinsichtlich der Anerkennung digitaler Führerscheine, der Kraftfahrerqualifizierungsnachweise sowie der Verfahrensweise bei verlorenen oder gestohlenen Führerscheinen erfolgen derzeit Abstimmungsgespräche zwischen Bund und Ländern. Die EU Verordnung (2022/1280) tritt am 27.Juli 2022 in Kraft.

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