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Scheunenfeten und Co: Landkreis Lüchow-Dannenberg will geänderte baurechtliche Bestimmungen vorerst noch pragmatisch handhaben (28.07.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 187/2022)

Wenn die Scheune vorübergehend zum Kinosaal oder zur Tanzfläche wird und der Veranstalter mit mehr als 200 Besuchern rechnet, muss dafür zukünftig ein Bauantrag gestellt werden. So sieht es das Land Niedersachsen in einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) aus dem vergangenen Jahr vor. Da dies in der Praxis kurzfristig jedoch kaum umsetzbar ist, ist Bauminister Olaf Lies jetzt zunächst zurückgerudert. In diesem Jahr soll dagegen beispielsweise auch noch eine „aktive Duldung“ solcher „temporärer Veranstaltungsräume“ möglich sein, sofern eine abschließende Bearbeitung des Antrags bis zum Veranstaltungsbeginn nicht möglich ist.

„Wir begrüßen das sehr“, sagt Erster Kreisrat Simon Schermuly. „Bei den Veranstaltern war diese neue Anforderung noch zu wenig bekannt und außerdem dauert es, bis ein Bauantrag bearbeitet und genehmigt ist.“ Insofern sei die kurzfristige Umsetzung dieser rechtlichen Neuerung – jedenfalls was Lüchow-Dannenberg betrifft – nicht wirklich praktikabel gewesen. Erst ab 2023 wird sie darum zum Tragen kommen. Dann aber gilt: Der Veranstalter muss – sofern sein temporärer Veranstaltungsort innerhalb eines Gebäudes mehr als 200 Menschen fassen soll – über einen Entwurfsverfasser einen Bauantrag beim Landkreis stellen. Dies sollte mit reichlich Vorlauf erfolgen, informiert Schermuly: „Bauanträge brauchen normalerweise mehrere Monate von der Antragstellung bis zu Genehmigung“.

Bis Ende 2022 wird die untere Bauaufsichtsbehörde im Lüchower Kreishaus vorübergehend eine „aktive Duldung“ von Veranstaltungsräumen, die nicht als Versammlungsstätte genehmigt sind, prüfen. Das bedeutet: Der Veranstalter muss gegenüber der Bauaufsicht darlegen, wie er für die Sicherheit seiner Gäste sorgen will – ähnlich wie es bisher der inzwischen gestrichene § 47 der Niedersächsischen Veranstaltungsstättenverordnung (NVStättVO) vorsah. Beispielsweise müssen Zuwege für Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes und eventuell eine Sanitätsbetreuung sichergestellt werden sowie ausreichend Feuerlöscher vorhanden sein. Außerdem muss das Gebäude statisch für die Aufnahme einer großen Zahl von Menschen auslegt sein. Ein solches Konzept muss jedoch bis Ende des Jahres vorerst nicht von einem Entwurfsverfasser eingereicht werden. Dies kann der Veranstalter selber machen.

„Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher ist das oberste Ziel“, erklärt Schermuly. „Ist diese gewährleistet, sollte einer vergleichsweise kurzfristigen Genehmigung solcher Großveranstaltungen eigentlich nichts mehr im Wege stehen.“ Für kommende Veranstaltungssaisons habe das Land bereits eine Neuregelung angekündigt.

Für Rückfragen zum Verfahren ist die Bauaufsicht unter Tel. 05841 / 120-538 und per E-Mail an bauaufsicht@luechow-dannenberg.de erreichbar.

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