Wahlplakate für die kommende Landtagswahl dürfen ab dem 6. August aufgehängt werden. Um ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu entlasten, wurde der Zeitraum verlängert, heißt es in dem Runderlass „Lautsprecher- und Plakatwerbung“ vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Demnach dürfen auch Lautsprecherwagen ab dem 6. August für die Wahlwerbung eingesetzt werden. In den einzelnen Gemeinden gelten teilweise unterschiedliche Regeln für die Wahlwerbung. Wo und wie plakatiert werden darf, müssen die Parteien und Landtagskandidaten und Landtagskandidatinnen im Vorfeld mit der Gemeinde klären.