Ansprechpartner & mehr

Pressemitteilungen

Grünlandumbruch muss genehmigt werden (03.08.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM194/2022)

Grünland darf nicht ohne Weiteres umgebrochen werden, informiert die Untere Naturschutzbehörde Lüchow-Dannenbergs und verweist auf den „Niedersächsischen Weg“, der seit 2021 gemeinsam von der Landesregierung und Akteuren der Landwirtschaft sowie des Naturschutzes beschritten wird. In dem gemeinsamen Vertrag verpflichten sich alle Beteiligten zu großen Anstrengungen bei Natur- und Artenschutz, bei der Förderung der Biodiversität und beim Umgang mit der Ressource Landschaft. Ziel ist es, Maßnahmen für mehr Natur- und Artenschutz konsequent umzusetzen. „Dazu gehört auch der stärkere Schutz Grünland, denn es ist aufgrund seiner Rückhaltefunktion für Kohlenstoff wichtig für den Klimaschutz“, sagt Dorothee Rößler von der Naturschutzbehörde. Zudem bieten artenreiche Grünlandflächen bei extensiver Nutzung durch ihre Strukturvielfalt und zeitlich gestaffelte Blühabfolgen eine Vielzahl an Lebensräumen für Vögel, Amphibien und Insekten.

Grünland artenreiche Feuchtwiese (Foto: Lena Marie Jaerneke)Nicht immer darf Grünland in eine andere Nutzungsform umgewandelt werden (z. B. Ackerland). Nach Landes- und Bundesrecht betrifft dies Grünland an stark erosionsgefährdeten Hängen, im Überschwemmungsgebiet, auf grundwassernahen Standorten oder Moorstandorten. Auch gesetzlich geschützte Grünlandbiotope dürfen nicht umgebrochen oder auf andere Weise erheblich beeinträchtigt werden. Aber auch Grünlandumbrüche, die nicht unter die vorgenannten Kriterien fallen, müssen beantragt werden, da Grünlandumwandlungen (in aller Regel zu Ackerland) einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen. „Dann ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich“, sagt Rößler. Diese Regelung ist ebenfalls mit dem Niedersächsischen Weg in 2021 neu eingeführt worden. „Das gilt auch für Grünlandumbrüche, die keiner förderrechtlichen Genehmigung durch die Landwirtschaftskammer bedürfen, das betrifft auch biologisch/ökologisch wirtschaftenden Betriebe“, so die Fachdienstleitung.

Um versehentliche Verstöße zu vermeiden, sollten sich Landwirte vor Durchführung eines Grünlandumbruchs unbedingt bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg nach dessen Genehmigungsfähigkeit erkundigen. Wird ein Grünlandbestand illegal umgebrochen, muss der Landkreis dessen Wiederherstellung anordnen. Die Behörde ist telefonisch unter 05841/120-522 oder per E-Mail: naturschutz@luechow-dannenberg.de erreichbar.

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?