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Neue Regeln zum vollständigen Corona-Impfschutz (18.08.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 209/2022)

Foto (J. Reader): DRK-ImpfbusMit dem neuen Infektionsschutzgesetz ändern sich zum 1. Oktober 2022 die Regeln zum vollständigen Corona-Impfschutz. Das Gesundheitsamt des Landkreises informiert über die neuen Regeln, von denen vor allem Beschäftigte in besonders geschützten Einrichtungen betroffen sind. Das sind etwa Pflegedienste, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen den vollständigen Impfschutz gegenüber der Einrichtung nachweisen.

Bis Ende September 2022 gilt: Zwei Impfungen oder eine Impfung und der zusätzliche Nachweis über eine Genesung.

Ab 1. Oktober 2022 müssen für einen vollständigen Impfschutz entweder drei Einzelimpfungen. Zwischen der 2.und 3. Impfung gilt ein zeitlicher Abstand von drei Monaten. Zwei Impfungen sind ausreichend, wenn zusätzlich eine Genesung vorliegt.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht dient dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zu betreuender und zu pflegender Menschen vor einem schweren Verlauf der Infektion mit dem Coronavirus. Auf einer Grafik fasst die Landesregierung die neuen Regeln übersichtlich und einfach zusammen: https://www.niedersachsen.de/assets/image/736/220805  

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg bietet allen Interessenten verschiedener Altersgruppen regelmäßig Impftermine in Dannenberg und Lüchow an, weiterhin ist jede Woche ein mobiles Team mit dem DRK-Impfbus im Landkreis unterwegs. Hier geht es zu den Terminen: luechow-dannenberg.de/impfung

 

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