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Katastrophenschutz kann fehlenden Hochwasserschutz nicht ausgleichen (07.10.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 261/2022)

Foto (Landkreis Lüchow-Dannenberg): Übung Hochwasserschutz 2018Der Katastrophenschutz kann bei Gefahren durch Hochwasser nicht umfangreich sichergestellt werden, deswegen hat Landrätin Dagmar Schulz eine Gefährdungsanzeige beim niedersächsischen Innenministerium eingereicht. „Die Rahmenbedingungen für den Hochwasserschutz liegen nicht in der Zuständigkeit des Landkreises“, betont Dagmar Schulz in Ihrer Gefährdungsanzeige gegenüber dem Land. Ein Beispiel: Im Rahmen des Katastrophenschutzes können Deiche verteidigt und gesichert werden, aber diese müssen in ausreichender Höhe vorhanden sein. Wenn es keinen Deich gibt, kann dieser auch nicht mit zusätzlichen Sandsäcken gesichert werden.

Nach dem niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (§ 1 NKatSG) sind die Aufgaben klar definiert: Die Vorbereitung der Bekämpfung und die Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen, bei dem Leben, Gesundheit, oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder beeinträchtigt sind.
Aufgrund des nicht ausreichenden Hochwasserschutzes entlang der Elbe könne der Landkreis die gesetzlichen Aufgaben im Katastrophenfall jedoch nicht garantieren. Der Katastrophenschutz werde zwar an die zu erwartenden Extremwetterlagen nach besten Wissen und Gewissen angepasst, aber nötige Deichbauverfahren sind umfangreich und dauern teils mehr als zehn Jahre. Dazu kommt eine weitere naturschutzrechtliche Hürde, im Landkreis Lüchow-Dannenberg fehlen entsprechende Kohärenzflächen. Das sind Ausgleichsflächen innerhalb eines Naturschutzgebietes, indem gebaut werden soll.

Die Hochwasserschutzmaßnahmen, die seit der Flut 2013 über den Elbeausbaufonds 2 finanziert werden, verzögern sich entsprechend. Weitere Maßnahmen, etwa im Bereich der Samtgemeinde Gartow oder in Neu Darchau werden durch Mitteln für Gemeinschaftsaufgaben finanziert. „Wir haben großes Verständnis für die schwierige Finanzlage des Landes angesichts derzeit enormer Herausforderungen, aber ohne weitere Unterstützung werden wir zukünftige Hochwasserlagen nicht ausreichend bewältigen können“, so Dagmar Schulz.

Auch die drei Samtgemeinden Gartow, Elbtalaue und Lüchow haben sich der Gefährdungsanzeige im Falle des Katastrophenfalls angeschlossen. Landrätin Dagmar Schulz und die Samtgemeindebürgermeister Christian Järnecke (Gartow), Sascha Liwke (Lüchow/Wendland) und Jürgen Meyer (Elbtalaue) wünschen sich einen konstruktiven Austausch mit dem Land, um zusammen zeitnah eine Lösung zu finden.

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