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K8 wird aktuell nicht saniert (12.10.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM265/2022)

Foto (D. Drazewski): Straße K8Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 entschieden, die außer-gerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. und dem Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU) zu beenden und die notwendigen Schritte einzuleiten, das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht ebenfalls zu beenden.

Die Bürgerinitiative hatte 2021 gegen die Planungen zum Ausbau der K8 Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben. Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies die Beschwerde zurück. Sodann ging das Beschwerdeverfahren vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das wiederum anordnete, die Baumaßnahme bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren ruhen zu lassen. Zwischenzeitlich beauftragte der Kreisausschuss die Verwaltung nach Möglichkeit einen außergerichtlichen Vergleich mit den Initiativen zu verhandeln.

Während der konstruktiven Verhandlungen mit den Vertretern der Bürgerinitiative und des LBU und deren Anwalt wurde deutlich, dass die Forderungen zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme der Verbände weder zeitlich noch praktisch und finanziell für den Landkreis umsetzbar waren. Beispielhaft wurde seitens der Initiativen gefordert, das Wurzelwerk der Straßenbäume aufwendig zu sichern oder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen deutlich größere Flächen zu erwerben als ursprünglich vom Landkreis bilanziert.

Der Kreisverwaltung wurde deutlich, dass dies alles bis zum geplanten Baubeginn (Mitte Oktober) nicht möglich sei. Hinzu kommt die Flächenverfügbarkeit, die ebenfalls nicht gegeben ist. Ersatzweise boten die Initiativen an, Ausgleichszahlungen an sie zu entrichten. Die Höhe des Ausgleichs hätte sich an den durch die Sanierung beeinträchtigten Flächen ergeben. Da aber schon von sehr unterschiedlichen Zahlen der Flächenbilanzierung auf beiden Seiten ausgegangen wurde, sah die Kreisverwaltung keine Möglichkeit, sich zu vergleichen.
Somit können die Forderungen der Kläger seitens der Kreisverwaltung leider nicht erfüllt werden.

Für die beauftragten Planungsbüros sind bereits Kosten in Höhe von 223.000 Euro angefallen, die beauftragte Baufirma wird ca. 375.000 Euro Regressforderungen erheben, die der Landkreis nun tragen muss, ohne dass die Sanierungsmaßnahme der Straße umgesetzt werden kann. Der Vergleich zu den Konditionen der Initiativen hätte den Landkreis in etwa die gleiche Summe gekostet wie die Regressforderungen des Bauunternehmens. Darüber hinaus hätte auch beim Zustandekommen des außergerichtlichen Vergleiches nicht ausgeschlossen werden können, dass etwaige Dritte – etwa andere Umweltverbände oder Naturschützer - gegen die Sanierung vorgehen würden, da der Vergleich in diesem Fall nur zwischen dem Landkreis und den Initiativen bindend wäre.

Voraussichtlich frühestens 2027 wird das Vogelschutzgebiet, das der Auslöser für das Beschwerdeverfahren war, hoheitlich gesichert sein. Erst danach kann die Sanierung der K8 erneut geplant werden, da die Verordnung dann entsprechende Ausnahmetatbestände beinhaltet. Da der Zustand der Straße aktuell jedoch sehr schlecht ist, muss die Strecke provisorisch gesichert und voraussichtlich die Geschwindigkeit reduziert sowie für den Schwerlastverkehr gesperrt werden. Konkrete Vorgaben wird die nächste Schau der Verkehrsunfallkommission erarbeiten.

 

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