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Afrikanische Schweinepest: Beprobung erlegter oder tot aufgefundener Tiere bleibt Pflicht (26.10.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 278/2022)

WildschweineJägerinnen und Jäger, die im Landkreis Lüchow-Dannenberg ein Wildschwein erlegen oder ein verendetes Tier auffinden, sind unverändert verpflichtet, unmittelbar eine Blutprobe zu nehmen. Daran erinnert die Amtstierärztin Dr. Birgit Mennerich-Bunge. Denn in diesen Tagen finden im Kreisgebiet die ersten Bewegungsjagden statt.

„Die Früherkennung ist die einzige Möglichkeit, die Seuchenverbreitung einzugrenzen und zu stoppen“, erklärt Mennerich-Bunge. „Probenahmen von erlegtem Schwarzwild sind neben der Fallwild-Befundung ein wesentlicher Baustein dafür, denn Wildschweine stecken sich vermutlich an infizierten Kadavern an.“ Die Pflicht zur Beprobung gilt bereits seit Dezember 2021, nachdem im November im Nachbarlandkreis Ludwiglust-Parchim, nur etwa 30 Kilometer von der Kreisgrenze entfernt, Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden waren.

Blutröhrchen und die nötigen Formulare sind im Veterinäramt im Lüchower Kreishaus erhältlich. Auch einzelne Hegeringe haben Probesets vorrätig.

Blutproben von erlegten Wildschweinen können entweder in den Trichinenannahmepraxen oder von Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr im Lüchower Kreishaus abgegeben werden.

Blutproben von Fallwild oder krank erlegten Tieren werden dagegen ausschließlich im Kreishaus angenommen. Für jede im Veterinäramt eingereichte Probe von (Un-)Fallwild oder krankem Wild erhält der Jagdausübungsberechtigte eine Bescheinigung. Gegen Vorlage dieses Belegs zahlt die Landwirtschaftskammer eine Prämie von 50 Euro.

Nach einer Beprobung könne das gefundene Stück Schwarzwild zunächst im Revier verbleiben, bis das Ergebnis vorliegt, erklärt Mennerich-Bunde. „Das Tier mit unbekanntem Seuchenstatus im PKW umher zu fahren, ist keine gute Idee.“ Ist das Ergebnis positiv, teile das Labor dies unverzüglich mit, in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Negative Ergebnisse würden dagegen zumeist gesammelt und mit Verzögerung übermittelt. „Die teilweise immer noch übliche Praxis, tot aufgefundene Wildschweine einfach zu begraben, verzögert die Erkennung der ASP und verlängert die Seuchenbekämpfung erheblich“, erklärt die Amtstierärztin. Das könne nicht im Sinne der Revierinhaber sein.

Weitere Informationen zum Umgang mit der ASP gibt es auf der Website des Landkreises unter asp.

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