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Verwilderte Katzen kastrieren und Tierleid verringern (11.11.2022)
Landkreis Lüchow Dannenberg (PM294/2022)

Wenn Katzen und Kater kastriert, gekennzeichnet und registriert werden, ist das ein aktiver Beitrag für mehr Tierschutz. Noch bis zum 21. November findet in Niedersachsen eine kostenlose Katzenkastrationsaktion für streunende Tiere statt. Das Niedersächsische Ministerium  für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert die Aktion der Tierärztekammer Niedersachsen und einem breiten Bündnis von Tierschutzorganisation und Tierarztpraxen, um verwilderte Katzen kostenlos zu kastrieren.

„Streunende Katzen und Kater vermehren sich stark, oft verwahrlosen die Tiere dann und verbreiten Krankheiten in der Population“, beschreibt Lüchow-Dannenbergs Amtstierärztin Birgit Mennerich-Bunge die Hintergründe.

Niedersachsenweit sollen rund 2000 weibliche und männliche Tiere kastriert und registriert werden. Vorrausetzung ist, dass die Katzen und Kater mindestens 17. Wochen alt sind und sich keine Besitzerin oder Besitzer um sie kümmert. Tierschutzvereine, Tierheime und Privatpersonen, die ehrenamtlich Futterstellen für verwilderte Katzen betreuen, können Tiere für die Kastration in ihrer Tierarztpraxis anmelden. Die Praxis prüft, ob noch Mittel aus dem Förderfonds vorhanden sind und vereinbart dann einen OP-Termin. Wer die Tiere zur Kastration bringt, muss sich anschließend auch um die Nachsorge kümmern. Die Tierarztpraxis übernimmt die Registration und die Abrechnung der Kosten.

Auch Hauskatzen und Hauskater mit Freigang müssen kastriert werden

Um mehr Tierschutz zu erreichen und das Leid von wildlebenden Katzen und Katern zu verringern, müssen auch Hauskatzen und -kater, die sich auch draußen frei bewegen kastriert werden. „Von dem ungewollten Nachwuchs eins Freigänger Katers bekommen die Besitzerinnen und Besitzer nichts mit. Aber er trägt durch das Decken vieler freilebender Katzen erheblich zur Vermehrung der Katzenpopulation und damit des Katzenelends bei.“ Es besteht die Pflicht für Katzenbesitzer des Landkreises Lüchow-Dannenberg die Freigängerkatzen und Freigängerkater zu kastrieren. Die Kastration von Hauskatzen und -katern wird nicht gefördert und muss selber finanziert werden.

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