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Hecken- und Baumschnitt: bis Ende Februar möglich, in Schutzgebieten aber nur mit Erlaubnis (21.11.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 303/2022)

Heckenschnitt. Foto: Alexa auf PixabayWer jetzt zur Heckenschere oder zur Motorsäge greifen will, um seine Hecke zu beschneiden oder einen Baum zu fällen, muss einiges beachten – selbst außerhalb der Schonzeit von März bis September, in der Hecken- und Baumschnitt grundsätzlich untersagt sind. Darauf macht die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg aufmerksam.

In Landschaftsschutzgebieten muss vorab eine Zulässigkeitserklärung  eingeholt werden. Die Antragstellung läuft über die Naturschutzbehörde. Und auch in den Naturschutzgebieten und im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue sind die Schutzgebietsverordnungen zu beachten. Gesetzlich geschützte Biotope dürfen durch Gehölzarbeiten nicht zerstört oder beeinträchtigt werden. In der Gemeinde Luckau ist die gemeindeeigene Baumschutzsatzung zu beachten.

„Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögel und Säugetiere finden in Gehölzen und Bäumen Unterschlupf und ziehen hier ihren Nachwuchs groß“, informiert Dorothee Rößler, Fachdienstleitung für Natur und Wald. „Sie dürfen weder gestört, noch gefangen oder getötet werden.“ Dieser Schutz gelte auch für ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätte, also ihre Nester und Baumhöhlen. „Vor jedem Schnitt ist zu prüfen, ob Brut- oder Nistplätze vorhanden sind“, sagt Rößler. „wenn ja, darf nicht gefällt werden.“ Baumhöhlen seien zudem auch immer auf Fledermausbesatz zu untersuchen.

„Verstöße können teuer werden“, erklärt Rößler. Bei Schnittarbeiten in der gesetzlich festgelegten Sperrzeit von März und September könnten das Bußgelder zwischen 50 und 10.000 Euro sein, bei Verstößen gegen den Biotopschutz sogar bis zu 50.000 Euro. Wer Gehölze schneidet, die ihm nicht gehören, könne sich außerdem der Sachbeschädigung schuldig machen.

Verkehrssicherheit muss sein

Einfach wuchern lassen, kommt indes auch nicht infrage: „Jeder Grundstückseigentümer haftet für die Verkehrssicherheit seiner Bäume und Gehölze“, so Rößler. „Totäste, Pilzfruchtkörper und Faulstellen sind Anzeichen für mögliche Gefahrenquellen“, erklärt Martin Rzepa, Leiter der Kreisstraßenmeisterei. Er rät: „Abgestorbene Äste lassen sich besonders leicht im belaubten Zustand von den vitalen Ästen unterscheiden, darum die Gehölze am besten schon vor Beginn des Laubfalles auf ihre Verkehrssicherheit kontrollieren.“ Auch Sträucher, die weit auf öffentliche Wege und Straßen hinausragen, können die Verkehrssicherheit gefährden. Insbesondere an Einmündungen müssen darum möglicherweise Sichtdreiecke freigeschnitten werden, Hecken entlang der Straßen gestutzt und Bäume bei Bedarf entastet werden, damit auch größere Fahrzeuge wie LKW oder landwirtschaftliche Fahrzeuge unbeschadet fahren können.

Der Niedersächsische Weg

Seit 2021 gilt „Der Niedersächsische Weg“. Die Landesregierung will zusammen mit den Akteuren der Landwirtschaft und des Naturschutzes Maßnahmen für mehr Natur- und Artenschutz konsequent umsetzen. Zu diesen Maßnahmen gehört auch der stärkere Schutz von Bäumen, Sträuchern, Feldgehölzen und sonstigen Gehölzbeständen außerhalb von Schutzgebieten. „Gehölzbestände sind wichtige Bestandteile der freien Landschaft“, so Rößler. „Sie sind nicht nur prägend für das Landschaftsbild, sondern bieten Brutvögeln, Insekten, Fledermäusen und anderen Kleinsäugern Lebensraum. Eine blühende Schlehenhecke ist beispielsweide eine echte ‚Bienenweide‘“. Außerdem böten Hecken Schutz vor Winderosion, also dem Verlust von Boden durch Wind.

Bei Unsicherheiten, ob eine Maßnahme zulässig ist oder nicht, und für genehmigungspflichtige Vorhaben ist die Naturschutzbehörde telefonisch unter 05841 / 120-522 und -511 oder per E-Mail an naturschutz@luechow-dannenberg.de erreichbar.

Eine Karte mit allen Schutzgebieten im Kreisgebiet gibt es im Online-Navigator der Kreisverwaltung unter navigator (unter „Natur und Landschaft“).

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