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Tarifverhandlung LSE - Busse wurden bestreikt (28.11.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM310/2022)

Am 23. November 2022 fand die 3. Verhandlungsrunde zwischen der LSE GmbH, der Gewerkschaft Verdi und der Tarifkommission der LSE GmbH vor Ort statt.
Das aus unserer Sicht sehr gute Angebot mit bis zu 30 % mehr Stundenlohn, Einmalzahlungen von 500,00 bis 600,00 Euro pro Mitarbeitenden, eine Erhöhung des Urlaubsgeldes und die Anpassung des Weihnachtsgeldes auf durchschnittlich 1300,00 Euro reichte der Gewerkschaft Verdi nicht aus, die Gewerkschaft reagiert am Dienstag (29.11.2022) mit einem Warnstreik.

Busse der LSE werden am Dienstag bestreikt – Schülerverkehr kann nicht flächendeckend sichergestellt werden

Da die LSE GmbH nicht einschätzen kann, welche Routen zu welchen Uhrzeiten bestreikt werden, kann der Schülerverkehr im Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht flächendeckend sichergestellt werden. Eltern werden gebeten Alternativen für den Schulweg zu suchen, sollte dies nicht möglich sein, können die Kinder auch zu Hause bleiben. Der Schulunterricht findet statt. Auch im allgemeinen Busverkehr kann es flächendeckend Ausfälle geben. Der LSE ist es nicht gelungen kurzfristig Ersatzpersonal zu finden, da örtliche Busbetriebe zeitgleich einen Schienenersatzverkehr für die gesperrte Bahnstrecke zwischen Dannenberg und Lüneburg und weitere Einsätze betreiben und das Personal dementsprechend eingebunden ist.

UPDATE: 29 Fahrten sind heute (29.11.2022) aufgrund des Warnstreiks ausgefallen. Bei täglich 346 regulären Fahrten wurden somit gut 90 Prozent der Verkehrsleistung erbracht. Neben der LSE GmbH sind auch andere Busunternehmen im Lüchow-Dannenberger ÖPNV tätig, sie unterstützten den Busverkehr der LSE mit zusätzlichem Personal. Weiterhin sind Mitarbeiter der Verwaltung eingesprungen und haben den Schreibtischstuhl mit dem Fahrersitz im Bus getauscht. Im Schülerverkehr wurden Fahrten zu wichtigen Umsteigepunkten mit Kleinbussen (8-Sitzer) aufgefangen, sodass keine Kinder und Jugendlichen ohne Weiterfahrt gestrandet sind. Es gab kaum Anrufe von Eltern, Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften, viele hatten sich auf den Streik vorbereitet und eigene Transporte organisiert.

Zu den weiteren Hintergründen:

Der Gewerkschaft Verdi und der Tarifkommission der LSE GmbH wurde in der 2. Tarifverhandlung ein Angebot unterbreitet mit der Prüfung der Einführung des TV-N zum 01. August 2023, einer Zahlung in Höhe von ca. 2.600 € als Inflationsausgleichszahlung und Kompensation sowie das Vorziehen der Lohnerhöhung analog zum Entgelttarifvertrag AVN. Die Entgelttariftabelle des AVN findet bereits bei der LSE GmbH Anwendung und tarifliche Lohnerhöhungen greifen bereits automatisiert mit einem 6-monatigen Nachlauf. In diesem Fall wäre es zum 01. April 2023 zu einer Lohnerhöhung des AVN gekommen, zu deren Vorziehen bereits auf den 01. November 2022 die LSE GmbH bereit war.

Dieses Angebot wurde von der Gewerkschaft Verdi und der Tarifkommission der LSE GmbH abgelehnt.

Die LSE GmbH hat dann im Laufe des 3. Gesprächs ein neues und verbessertes Angebot an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterbreitet. Die Eckpunkte des Angebots stellen sich wie folgt dar, wobei einzelne Parameter wie z.B. die Höhe des Weihnachtsgeldes ggf. noch einer genaueren Betrachtung bedürften:

  • Eine Anwendung der Entgelttariftabelle des TV-N sowie die Eingruppierung der Mitarbeitenden sollen bereits zum 01.01.2023 umgesetzt werden. Eine damit verbundene Zeiterfassung müsste unverzüglich beschafft und eingeführt werden, um eine minutengenaue Lohnabrechnung analog zum TV-N zu gewährleisten. Anderweitige entgeltrelevante Dienstbestandteile, die aktuell von der LSE GmbH gezahlt werden, würden damit zugleich zwingend entfallen, da diese nicht im Spartentarifvertrag TV-N abgebildet werden.
     
  • Die Umsetzung hätte zur Folge, dass besonders langjährige Mitarbeitende im Fahrdienst eine über 30%ige Stundenlohnerhöhung erhalten. Mittelfristig angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fahrdienst erhalten eine rd. 18%ige Stundenlohnerhöhung. Kurzfristig angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fahrdienst erhalten eine rd. 7%ige Stundenlohnerhöhung.
     
  • Zusätzlich soll weiterhin eine Einmalzahlung in Höhe von 500 bis 600 € pro Mitarbeitenden ausgezahlt werden. Aufgrund der deutlich früheren Umsetzung der Entgelttariftabelle des TV-N wurde die Höhe der Einmalzahlung entsprechend angepasst.
     
  • Außerdem wurde angeboten, das Urlaubsgeld in Höhe von 200,00 € auf 422,34 € oder 345,65 € je nach Entgeltgruppe auf TV-N-Niveau zu erhöhen.
     
  • Des Weiteren wurde angeboten, dass 50% des Bruttomonatsgehalts (TV-N-Niveau bei 86%) als Weihnachtsgeld ausgezahlt wird. Im Durchschnitt wären dies je nach Zugehörigkeit und Eingruppierung rd. 1.300,00 €.
  • Zusätzlich wurde angeboten, dass bereits in diesem Jahr 2022 die Differenz (= rd. 900,00 €) zwischen dem zukünftigen Weihnachtsgeld und dem jetzigen Weihnachtsgeld ausgezahlt wird.

Darüber hinaus wären bestehende Betriebsvereinbarungen im Hinblick auf entgeltrelevante Bestandteile anzupassen, damit die Entgelttariftabelle des TV-N vollinhaltlich gelten kann, und eine neue Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat zu erarbeiten, um auch alle übrigen Arbeitsbedingungen an das aktuelle Arbeitszeitmodell und, wo veranlasst, an die Inhalte des Spartentarifvertrags TV-N anzugleichen. Zusätzlich müsste die bestehende und genehmigte Dienstplanung aufgebrochen und vollständig neu für den Zeitraum bis zum 01.08.2023 erarbeitet werden. Aus diesem Grund beinhaltete das erste Angebot eine einmalige Zahlung zur Kompensation hinsichtlich einer möglichen späteren Umsetzung zum 01.08.2023. Die LSE und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind somit nicht nur auf die essentiellen Forderungen hinsichtlich der Erhöhung der Entgelte nach TV-N eingegangen, sondern erfüllen darüber hinaus auch noch weitere Erhöhungen von Sonderzahlungen (u.a. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) und sind trotz des erheblichen Anpassungsaufwands im laufenden Wirtschaftsjahr (08/2022 – 07/2023) sogar bereit, eine Anpassung unterjährig und bereits zum Jahreswechsel zu ermöglichen.

Ver.di und die Tarifkommission der LSE GmbH vertreten allerdings weiterhin die Forderung nach einer Tarifbindung an den TV-N. Das bedeutet, dass neben der Anwendung des TV-N die auf der bisherigen Beschäftigungsbasis mit dem Betriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen auch weiterhin gelten und damit erhebliche Mehrzahlungen über den TV-N gezahlt werden sollen, was indes aufgrund des von der Ver.di und der Tarifkommission der LSE GmbH geforderten Tarifbindung nicht möglich ist, da der dann geltende Tarifvorrang betriebliche Regelungen wie die bislang geltenden Regelungen bei der LSE GmbH weitgehend sperrt.

Die 3. Tarifverhandlung gilt aber nicht als gescheitert, es werden weitere Gesprächsrunden stattfinden, die von dem Willen getragen sind, eine gemeinsame Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten.

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