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Leuchtstoffröhren, Farbreste und Säuren – Annahme von Schadstoffen (30.11.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM315/2022)

Foto: Schadstoffe Die Annahme von Sonderabfällen am Mittwoch den 07.12.2022 erfolgt auf dem Betriebshof der Abfallwirtschaft Altmarkstr. 9, 29439 Lüchow in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

Bei der Anlieferung ein paar Regeln beachten:

  • Die Anfahrt auf dem Betriebshof ist nur über eine Einbahnstraßenführung zulässig.
  • Bei der Anlieferung zu Fuß oder Fahrrad auch bei den Anlieferern einreihen
  • Auf die grundsätzliche Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften wird nochmals hingewiesen.
  • Die Anfahrt zum Betriebshof (Altmarkstraße) kann nur über die Wendlandstraße erfolgen!
  • Bitte beachten Sie bei der Anlieferung die aufgestellten Hinweisschilder, um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten.

Privathaushalte, Handel, Gewerbe, Landwirtschaft, Kommunen und  öffentliche Einrichtungen können wieder auf dem Betriebshof der Abfallwirtschaft Sonderabfälle abgeben. Der nächste Termin der stationären Schadstoffentsorgung ist für Mittwoch den 15. März 2023 geplant. Die nächste mobile Schadstoffentsorgung im Frühjahr ist in der Woche vom 24. bis 28.04.2023 an den bekannten Annahmestellen geplant.

Privathaushalte Gewerbebetriebe, die Landwirtschaft oder öffentliche Einrichtungen können bis zu einer Menge von 20 kg Schadstoffe gebührenfrei abgeben. Bei Anlieferung größerer Mengen, ist eine vorherige Absprache mit der Abfallberatung zwingend (05841-95123) erforderlich. Für die Entsorgung von Altöl hat  jeder Anlieferer ein Entgelt von 0,86 € je angefangenen Liter zu zahlen. Somit sollte angefallenes Altöl immer dort abgegeben werden, wo das Frischöl gekauft wurde. Der Kassenbon ist als  Nachweis beim Kauf aufzuheben, um bei der späteren Abgabe den Kauf belegen zu können.

Bei der Entsorgung von Schadstoffen ist von allen Anlieferern folgendes zu beachten: Schadstoffe sind wenn noch vorhanden, immer in Originalbehältern abzugeben und dürfen nicht miteinander vermischt werden. Die Behälter mit den Schadstoffen dürfen max. 20 kg wiegen, dürfen die Größe  eines 20-Liter-Kanisters nicht überschreiten und müssen fest verschlossen sein. Die Schadstoffe sind immer durch eine Person beim Fachpersonal des Entsorgungsunternehmens  abzugeben.

Folgende Schadstoffe können entsorgt werden: (Diese Aufzählung ist nicht vollständig) Farb- und Lackreste, Farbverdünner, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Pilz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Quecksilberthermometer, Entwickler- und Fixierbäder, Batterien und Akkumulatoren, Säuren (z.B. Salzsäure, Schwefelsäure) und Laugen (z.B. Natronlauge), Lösemittel, lösemittelhaltige Klebstoffe und Dichtungsmassen, Verpackungen aus Metall oder Kunststoff mit schadstoffhaltigen Verunreinigungen wie z.B. leere Holzschutzmittelbehälter oder Spraydosen. (Bitte beachten Sie die  die Entsorgungshinweise  auf den Verpackungen)  ölverschmutzte Abfälle, z.B. Putzlappen, Aufsaug- und Filtermaterial, Ölfilter, Bremsflüssigkeit, Laborchemikalien, Ammoniaklösungen sowie Altöl, wenn eine Rückgabe beim Handel nicht möglich ist.

Eine beispielhafte Liste der  Sonderabfälle, die in der Altmarkstraße oder an den mobilen Annahmeplätzen angenommen werden ist auf www.luechow-dannenberg.de/abfall  unter „Sonderabfälle“ zu finden.  Dort können  ebenfalls die Entsorgungspreise (über 20 kg) eingesehen werden. Auch die Abfallbroschüre 2022 enthält auf Seite 45 Informationen zu Sonderabfällen. Zudem helfen die Abfallberatung des Landkreises (Tel.-Nr. 05841/95123 oder abfallberatung@luechow-dannenberg.de.) und das  Deponiepersonal (Tel. Nr. 05841/70276 oder zentraldeponie@luechow-dannenberg.de ) bei Fragen gerne weiter.

 

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